GsD ist der Sinn einer gesetzlichen Bestrafung ein ganz anderer.
Nicht wegsperren sondern rehabilitieren
Da fehlt dummerweise der Aspekt der Wiedergutmachung, als Fehler in diesem "Sinn".
Strafe von Staats wegen ist das eine, der angerichtete Schaden an Opfer und Hinterbliebenen was ganz anderes. Und deswegen kann man da von Gerechtigkeit auch nicht reden, denn der Täter/die Täterinnen bezahlen ja nicht dafür, wenn sie nicht mal eingesperrt werden, die erleiden überhaupt keinen Schaden als Folge ihrer Untat.
Bei Körperverletzung gibt es bei Versicherungsunternehmen Listen, wieviel ein Schaden an einem bestimmten Körperteil "wert" ist, wenn es zu Schadensersatzansprüchen kommt. (Die ursprüngliche Bedeutung des alttestamentarischen "Auge um Auge", wer jemanden am Auge verletzt hat, mußte einen Gegenwert eines Auges aus Gold oder Silber zahlen. Schon damals dachte man pragmatisch.)
Wieviel wäre für einen kaltblütig begangenen Mord an die Hinterbliebenen zu zahlen? So sollte man fragen, so wird ein Schuh daraus. Verjährung 30 Jahre, genug Zeit für die Killer-Kids, volljährig zu werden, einen Beruf zu ergreifen und Geld für ihr Vergehen heranzuschaffen. In islamischen Gesellschaften heißt das Blutschuld, erst wenn die bezahlt ist, ist die Sache auch für die Hinterbliebenen gegessen. Passiert nicht oft, daß das islamische Recht dem unseren in Sachen Gerechtigkeit voraus ist.