Warum? Weil du das so möchtest?
Genau. Diese Fragen stellst du zu Recht.
Du und ich sind uns ja in der Sache auch einig.
Ganz abgesehen davon, dass man jemanden nur wegen einer Straftat bestrafen kann, die er selbst oder gemeinsam mit anderen begangen hat, zu der er jemanden angestiftet oder zu der er Beihilfe geleistet hat.
Jemanden strafrechtlich zu verurteilen, weil man vermutet, dass er Erziehungsfehler begangen hat, die ursächlich dafür waren, dass die Kinder straffällig geworden sind, geht nicht.
Man kann dies auch nicht durch eine Gesetzesänderung herbeiführen. Denn diese würde gegen im Grundgesetz verankerte Prinzipien verstoßen (Grundrechte, Rechtsstaatsprinzip etc). Das ginge nicht einmal dann, wenn bewiesen werden könnte, dass nur Erziehungsfehler dazu geführt haben, dass der Nachwuchs kriminell geworden ist.
Als Rechtslaie darauf zu beharren, dass man ein verfassungskonformes Gesetz mit diesem Inhalt schaffen könnte, ist einfach nur starrsinnig. Dieses Gesetz kann und wird es niemals geben, solange Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat ist.
Genauso könnte ich als medizinischer Laie gegenüber einer Ärztin behaupten, es wäre möglich, einen Toten wieder zum Leben zu erwecken. Ihre abweichenden Ausführungen und ihr Hinweis auf die Naturgesetze interessieren mich nicht, Hauptsache, ich kann mir einbilden, ich sei im Recht.
Sich mit abweichenden Meinungen nicht auseinandersetzen zu wollen, ist noch nie ein Zeichen von Stärke gewesen.