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Gesetzesalter für Strafmündigkeit herabsetzen?

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Luna_New

Aktives Mitglied
Ich hoffe das sie Herausfinden wer nicht geholfen hat und diese Menschen müssen eine ordentliche Strafe zahlen.
Ja, am besten gleich die ganze Gesellschaft verklagen. Die Lehrer, die Erzieher, den Hausmeister, den Sportverein, die Eltern, die Schulleitung, die Großeltern, die Nachbarn, die Supermarktverkäufer.
Hinweis: Dieser Beitrag ist ironisch gemeint.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Ja, am besten gleich die ganze Gesellschaft verklagen. Die Lehrer, die Erzieher, den Hausmeister, den Sportverein, die Eltern, die Schulleitung, die Großeltern, die Nachbarn, die Supermarktverkäufer.
Hinweis: Dieser Beitrag ist ironisch gemeint.
Ja, dieser Hinweis ist leider manchmal erforderlich, so traurig es ist.... ;) :cool:
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Gegenfrage: ist es dann besser, nichts zu tun? Meiner Meinung nach sollte der Staat Verbrecher, die sich nicht von einer Strafe abschrecken lassen, irgendwann lebenslang wegschließen. Dieses echte Lebenslang wird es bei uns natürlich nicht geben. Bei mir kommt immer wieder das Gefühl hoch, dass Täterschutz eine höhere Priorität besitzt als Opferschutz
Wer spricht denn von Nichts-Tun?
Niemand, oder?
Die frage ist doch: Was wollen wir mit der Strafe erreichen?
Wollen wir einfach nur irgendwelche Hassgefühle Außenstehender befriedigen (so ist das zB leider in den USA: Kein Gouverneur will sich Wählerstimmen verscherzen, indem er zB Gnadenakte walten lässt oder sich für differenziertere Justiz einsetzt (und ich sage nicht laschere Justiz sondern bewusst: Differenziert!).
Mit Härte bekommt man nämlich Stimmen: In den USA noch mehr als bei uns.
Bei uns ist doch wenigstens die große Mehrheit (zumindest im Moment noch) auf dem Standpunkt, dass Härte allein bei einer Strafe keinen Sinn macht.
Wir ziehen auch noch andere Punkte mit rein: ZB Wiedergutmachung (bei einem Mord wohl kaum möglich, aber es geht ja nicht nur um Mord sondern auch um andere Verbrechen und da ist es sehr wohl möglich, einer Gesellschaft etwas zurückzugeben), rehabilitation, aber auch zB Opferschutz (kommt hierzulande leider oft zu kurz).
Und eben NICHT einfach nur blinde Rache.

Also es gibt etwas zwischen "nichts-tun" und Rache.
Und genau diesen Weg sollte man auch hier gehen.
Also bei diesen beiden Mädchen wird garantiert nicht "nichts" getan, nur weil sie strafrechtlich nicht verurteilt werden können.Es gibt ja nicht nur das Strafrecht. Das Jugendamt wird Schritte unternehmen, sie werden wohl sehr lange in evtl psychatrischen Einrichtungen verbringen. usw.

Das ist nicht "nichts".
Übrigens: Auch wenn es populistisch gerne so herausgekehrt wird: Ah... jetzt wird dem Täter eine psychische Störung attestiert und dann kommt er nicht in den Knast sondern wird verhätschelt....
Wer so denkt, der irrt gewaltig.
Man darf sich so eine "Anstalt" nicht als Klinik oder Wellnesstempel vorstellen, sondern eigentlich ist das eher wiee Knast: Aber einer, aus dem man viel schwerer rauskommt, als aus einem normalen Knast.
Selbst wenn man Lebenslänglich hat, kann man rauskommen, aber wenn man in einer entsprechenden Anstalt landet ist es oft ungleich langwieriger.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Psychiatrie? Die gehören weggesperrt für sehr lange Zeit die Bevölkerung ist zu schützen dazu muss jedesMittel recht sein auch die Inhaftierung erst zwöfjähriger eiskalter Mörder.
Wie gesagt: Eine Psychatrie für solche Fälle ist mitunter kaum ein großer Unterschied zu einem Knast. Nicht umsonst empfehlen Anwälte ihren Mandanten oft eher die Schuldfähigkeit anzuerkennen und in den Knast zu gehen, als auf Schuldunfähig zu machen und dann in so einer Anstalt zu versauern.
So zumindest wurde es mir von befreundeten Anwälten berichtet.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Wie gesagt: Eine Psychatrie für solche Fälle ist mitunter kaum ein großer Unterschied zu einem Knast. Nicht umsonst empfehlen Anwälte ihren Mandanten oft eher die Schuldfähigkeit anzuerkennen und in den Knast zu gehen, als auf Schuldunfähig zu machen und dann in so einer Anstalt zu versauern.
So zumindest wurde es mir von befreundeten Anwälten berichtet.
Das wird so sein, das streite ich nicht ab oder stelle es in Abrede.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ich hoffe das sie Herausfinden wer nicht geholfen hat und diese Menschen müssen eine ordentliche Strafe zahlen.
Ui, dann schließ am besten gleich mal ne Rechtsschutzversicherung ab, wenn Du Kinder hast, oder bekommen möchest.
Je nachdem, welche Statistik man zu Rate zieht, werden ungefähr 20% aller Kinder und Jugendlichen in ihrer Schulzeit Mobbingopfer. Ein gewisser Prozentsatz darunter erfährt auch gewalt, oder wird Opfer anderer Straftaten (Diebstahl usw)
Du kannst also ziemlich sicher davon ausgehen, dass Du als Elternteil mehrfach im Laufe der Schulzeit deiner Kinder so einen Mobbingfall übersehen wirst.
Dass darunter auch ein sehr schwerer ist, der zu sichtbarer Gewalt führt, ist also garnicht so unwahrscheinlich.
Und dann? Soll dann jeder, der weggeschaut hat, zur Rechenschaft gezogen werden?

Also ich wurde beispielsweise in meiner Schulzeit 5 Jahre lang schwer gemobbt. Sämtliche Eltern wussten natürlich bescheid und natürlich auch alle Lehrer: Also immer so rund 50 Leute. Keiner hat mir jemals geholfen: KEINER! Kein Lehrer, kein Elternteil hat sein Kind mal zur Ordnung gerufen.
Sie haben alle weggeschaut.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Die Tat aber ist die gleiche warum dann nicht auch die Strafe? Hier wird ein Menschenleben unterschieden in schlimm und nicht ganz so schlimm weil der Mörder erst zwölf war.
Findet wer das richtig?
Oh vorsicht, das ist eine eher gefährliche Denkweise.

Also Du sagst übersetzt: Wir nehmen das Ergebnis der Tat und extrapolieren DARAUS die Strafe.
Also: Ein Mensch tot= Strafe X
Ein Mensch halt tot= Strafe Y
Ein Mensch 2 Wochen im Krankenhaus =Strafe Z
usw: Also nicht die Motive, die Umstände und die Täter betrachten?

NUR das Ergebnis?

Dann gibt es zB auch keine Notwehr mehr: Wenn der Mensch tot ist, wäre es das gleiche, ob es aus Notwehr, Unachtsamkeit, oder purer Mordlust passiert ist: Mensch tot= Strafe X

Und dann gäbe es auch keine Frage mehr nach der Verfassung des Täters: Wenn zB ein Autofahrer am Steuer einen Herzinfarkt hatte und dabei in eine Gruppe Menschen rast....

Oder was wäre dann mit dem Vorsatz: Nehmen wir an, ein Mensch schlägt einen anderen brutal zusammen mit dem Vorsatz ihn zu töten, aber der hat Glück und überlebt leicht verletzt: Super: KLeine Strafe TROTZ Tötungsabsicht.
Aber einer, der zB nur in einem kleineren Streit einen anderen schubst und der fällt so blöd, dass er sich das genick bricht: Mord!

Oder nehmen wir an, zwei Kinder prügeln sich und eins fällt dabei tödlich: Dann ist das Leben dieses Kindes doch auch nicht weniger wert gewesen, als zB das der kleinen Luise, oder? Und das leid der Eltern ebenso unermesslich. Aber der Täter? Ist der Genauso zu bewerten wie die beiden Mädchen? Niemand käme auf diese Idee.

Ja, Du kannst jetzt sagen, das wäre was anderes, aber das ist es halt nicht.
Es geht hier um einen Grundsatz der Betrachtungsweise: WIE und nach welchen Kriterien wollen wir, dass unsere Gerichte ein Verbrechen einstufen?
Sollen sie NUR das Ergebnis sehen (den Sachschaden, den Personenschaden, usw), oder NUR die Täter?

Nein: So läuft es nicht und es kann so auch nicht laufen: Es muss schon immer beides gesehen werden.
Und da spielt das Motiv, die Verfassung und auch das Alter des Täters eben eine entscheidende Rolle.
Das macht doch DEN entscheidenden Unterschied.
NICHT das Leben des Opfers wird bewertet: Das leben eines Menschen wird niemals bewertet und misst sich doch auch nicht an der Höhe der Strafe eines Mörders.
Die Schwere der Schuld, die der Täter auf sich geladen hat wird bewertet! DARUM geht es.

ich glaube, jetzt wissen wir auch, wo wir hier aneinander vorbeireden: Die Höhe der Strafe sagt NICHTS über die Anerkennung des Lebens der Opfer aus. DAs hat nichts miteinander zu tun, auch wenn es sich für manche vielleicht so anfühlt.

Was wäre das denn auch für eine Welt, in der wir Menschenleben werten und in Strafhärte aufwiegen?
Das wäre doch krass und grauenhaft!
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Das stimmt so nicht ganz aber ist Mord nicht Mord und müsste demzuurfolge nicht auch die Strafe die gleiche sein ungeachtet des Täteralters?

Notwehr ist klar deffiniert und auch da ist die Tötung eines menschn nur zulässig als allerletztes Mittel sein eigenens Leben zu retten.

Was wäre das denn auch für eine Welt, in der wir Menschenleben werten und in Strafhärte aufwiegen?
Das wäre doch krass und grauenhaft! (Zitat Vio).

Aber das ist doch genau das was gemacht wird, minderjährige max 10 Jahre und unter 14 o Jahre der erwachsene Mörder aber geht für mindestens 15 Jahre in den bau für die gleiche Tat.
Also messen wir mit zweierlei Maß nur weil der Täter jung ist.
 
Status
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