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„Adoption“/ Anerkennung von Vaterschaft ohne Blutsverwandtschaft in Kasachstan

CAT

Aktives Mitglied
Wenn du ernsthaftes Interesse an einer offiziellen Adoption hast, dann informiere dich bei relevanten Stellen.

Alles andere hört sich für mich merkwürdig, fragwürdig und illegal an.

Du willst ja sicherlich auch mit dem Jungen nach DE und hier normal leben (Schule etc.)

Google spuckt da so einige Seiten aus, wo du dich zumindest mal informieren könntest wie so etwas abläuft (falls nicht bereits geschehen)
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
In Deutschland ist jeder der Vater, der die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennt oder der mit der Mutter verheiratet ist. Nach einem Test fragt kein Mensch, und natürlich werden auch bei uns am laufenden Band Väter anerkannt, die das biologisch betrachtet gar nicht sind. Entscheidend ist das Einvernehmen der Elterteile, nicht der Vaterschaftstest

Tests werden in Deutschland vom Familiengericht angeordnet, wenn es zum rechtlichen Vater noch einen anderen Mann gibt, der auch angibt, der Vater zu sein. Oder wenn die Mutter den Vater gegen dessen Willen feststellen lässt. Dann geht es meistens um Kindesunterhalt.

Die eigentlich interessante Frage lautet: wird eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Sorgerechtsübertragung nach kasachischem Recht in Deutschland anerkannt? Die Faustregel lautet: Immer ja, wenn mit deutschem Recht vergleichbar. Immer Nein, wenn stark abweichend. In diesem Fall hier wird die Anerkennung verweigert, sobald irgendwie Geld nachweislich bezahlt wurde.

Du brauchst einen Anwalt für Familienrecht. Sonst kannst du dein Sorgerecht am Ende in Kasachstan, aber nicht in Deutschland ausüben!
 

natasternchen

Aktives Mitglied
@Wahlvater
Du kennst dich überhaupt nicht aus natürlich kannst du zu einem Vaterschafstest gezwungen werden.
Spätestens per Gerichtbeschluss und wenn du dich weigerst den test zu machen kommst du ins Gefängnis bis du ihn machst.
Egal wie du es drehst und wendest sobald du der Frau Geld gibst ist es Menschenhandel und dann gehörst du ins Gefängnis.
Alles falsch, er kann gar nicht gezwungen werden und im Gefängnis landet auch keiner. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, das Risiko, dass eine vermute Vaterschaft tatsächlich nicht vorliegt und die Gemeinschaft für ein Kind zahlt, geringer zu gewichten, als den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Scheinvaters, der keinen Test machen möchte.

Das ist für Deutschland eine sehr teure Entscheidung aber sie wurde nun mal so getroffen.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich denke nicht, dass eine Alkoholikerin (was ich bei den Umständen dort nicht verurteile, nicht jeder fällt so weich wie in Deutschland) die Mafia gegen mich mobilisiert kriegt. Wie ich schon woanders schrieb: An irgendwelche Zahlungen kann ich mich nicht erinnern. Hat sie einen Beleg? Gibt es eine Überweisung? Da ist nichts illegal. Ich nutze das Gesetz nur in dessen Rahmen auf eine Weise, die so nicht gedacht ist.
Als ehemalige Rechtsreferendarin in einem deutschen Jugendamt und als Volljuristin kann ich Dir sagen: Du schätzt das alles schon sehr richtig ein. Da Du hier als ein sehr angenehmer Charakter auftrittst, schreibe ich Dir mal etwas mehr dazu, denn selbst viele Juristen haben in diesem Bereich nur Halbwissen.

Natürlich liegt weder eine Urkundenfälschung nach 267 StGB vor (schon keine "unechte Urkunde" gegeben) noch eine Kindesentziehung noch liegt eine Personenstandsfälschung gem. § 169 StGB vor.

§ 95 Abs. 2 S. 2 AufenthG (falsche Angaben gegenüber einer Ausländerbehörde) liegt auch nicht vor, da der Gesetzgeber (dumme Entscheidung) von einer inhaltlichen Prüfung einer Vaterschaftsanerkennung auf ihren Wahrheitsgehalt abgesehen und damit billigend in Kauf genommen hat, dass auch aus ‚genetischer‘ Sicht unrichtige Erklärungen zur rechtlich wirksamen Begründung eines Vaterschaftsverhältnisses führen können. Bis 2013 konnten die Landesbehörden Zweifelsfälle noch anfechten, aber auch das wurde später verboten.

Einzig Sozialbetrug könnte als Tatbestand übrig bleiben, aber Du willst und kannst ja für das Kind zahlen und kein Hartz4 beanspruchen, damit fällt auch dies weg. Auch willst Du die Mutter nicht nach Deutschland holen, wobei die Mutter theoretisch einen Anspruch darauf haben könnte (Aufenthaltserlaubnis für die Familienzusammenführung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG).

Da Du Deutscher bist, erwirbt das Kind bei der Geburt (durch Abstammung § 4 Abs. 1 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Mutter). Da Du nicht mit der Mutter verheiratet bist, muss die Vaterschaft durch Dich anerkannt werden, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt. Das erfolgt z. B. bei einem Notar oder Jugendamt, mit Zustimmung der Kindesmutter. In Deutschland muss diese Zustimmung aber notariell beurkundet sein oder vor dem Jugendamt abgegeben sein. Ein Schriftstück reicht nicht. Zahle also kein Geld gegen ein Schriftstück!

Nach § 1594 BGB ist keine Voraussetzung, dass der Mann, welcher die Erklärung abgibt, der biologische Vater ist. Insbesondere es ist nicht notwendig, die biologische Abstammung mittels eines DNA-Test vor Erklärung zu belegen. Das wäre nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) vereinbar.

Ich halte diese Abwägung des Gesetzgebers zwar für falsch, weil ich das Recht der deutschen Steuerzahler, nicht für einen Sozialbetrug zu zahlen, als höherwertig einschätze, aber das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 17.12.2013, Az. 1 BvL 6/10) sah das damals anders. In Deinem Fall geht es aber ja nicht um Sozialbetrug.

Diese Fälle waren besonders 2015 bis 2017 in den Medien:

Ich weiß von ehemaligen Kollegen, dass die Ausländerbehörden mittlerweile zum Glück eine bessere Handhabe gegen die harten und offensichtlichen Fälle von Sozialgeldbetrug haben.

Die neuere Rechtsprechung zielt aber nur auf das Anfechtungsrecht der Ausländerbehörde ab und nicht auf neue Straftatbestände. Sozialbetrug waren die Fälle aus dem FR Artikel schon immer und wurden auch von der STA entsprechend verfolgt.

Ich habe im Jungendamt als Referendarin selbst mal einen Fall mit erheblichem Sozialgeldmissbrauch zur Anzeige gebracht, der sehr spät sogar zu einer Verurteilung geführt hat.

Kurzum: Wenn kein Sozialgeldbezug vollzogen wird, dann erfüllt eine Scheinvaterschaft in Deutschland aktuell keinen Straftatbestand. Zur Rechtslage in Kasachstan kann ich natürlich nichts sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

natasternchen

Aktives Mitglied
Falsch das per Gerichtbeschluss kann man ihn sehr wohl dazu zwingen. Schon alleine wenn es Um Menschenhandel geht.
Unter "Menschenhandel" (§ 232 StGB ) wird das Anwerben, die Beförderung, die Weitergabe, das Beherbergen oder die Aufnahme von Personen zum Zweck der Ausbeutung verstanden. Der Tatbestand ist hier nicht mal im Ansatz erfüllt.
 

Sonnenblume4407

Aktives Mitglied
Unter "Menschenhandel" (§ 232 StGB ) wird das Anwerben, die Beförderung, die Weitergabe, das Beherbergen oder die Aufnahme von Personen zum Zweck der Ausbeutung verstanden. Der Tatbestand ist hier nicht mal im Ansatz erfüllt.
Doch ist er zahlt Geld an die Mutter damit er das Kind bekommt. Mit anderen Worten er kauft sich ein Kind. Und das ist Menschenhandel und du solltest dich was schämen das du ihn auch noch bestärkst bei der Straftat.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Doch ist er zahlt Geld an die Mutter damit er das Kind bekommt. Mit anderen Worten er kauft sich ein Kind. Und das ist Menschenhandel und du solltest dich was schämen das du ihn auch noch bestärkst bei der Straftat.
Kannst Du eigentlich lesen?
"zum Zweck der Ausbeutung "

Du überschätzt Deine Kompetenz, solch einen Sachverhalt zu beurteilen, ganz erheblich!
 

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