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Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5

kasiopaja

Urgestein
Also dass man bei einer gemeinsamen Veranlagung von Stk. 3 / 5 aufs gesamte Jahr gerechnet keinen finanziellen Vorteil hat, ist korrekt, sofern beide Partner arbeiten und oberhalb der Steuerfreigrenze liegen.

Doch wie ist das eigentlich, wenn ein Partner gar nicht oder unterhalb der Steuerfreigrenze arbeitet?

Dann müsste sich doch aus der Veranlagung nach 3/5 doch für das Paar ein monetärer Vorteil ergeben, da ja beide Steuerfreigrenzen der jeweiligen Partner für das gemeinsame Brutto angerechnet werden.

Könnte dazu jemand etwas sagen?
Ja, dann macht es meistens Sinn. Aber pauschal kann man das nie sagen. Kommt auch darauf an, was sonst noch für Einkünfte vorhanden sind.
 
I

Interessierter

Gast
Ja, dann macht es meistens Sinn. Aber pauschal kann man das nie sagen. Kommt auch darauf an, was sonst noch für Einkünfte vorhanden sind.
Dann finde ich den Vorstoß gut.

Man sollte keine Lebensmodelle bevorzugen, in denen Abhängigkeit vom Partner gefördert wird, egal jetzt welchen Geschlechts.
Wenn man sich für ein solches Modell entscheidet, sollte dies nicht staatlich gefördert werden.
 

kasiopaja

Urgestein
Dann finde ich den Vorstoß gut.

Man sollte keine Lebensmodelle bevorzugen, in denen Abhängigkeit vom Partner gefördert wird, egal jetzt welchen Geschlechts.
Wenn man sich für ein solches Modell entscheidet, sollte dies nicht staatlich gefördert werden.
Es geht doch hier , in dem Fall überhaupt nicht darum die Splittingtabelle abzuschaffen, sondern die Steuerklassen anzupassen. Wie auch immer das geschehen soll.
Die Steuerklassen an sich sollen ja auch nicht abgeschafft werden.
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Dann finde ich den Vorstoß gut.

Man sollte keine Lebensmodelle bevorzugen, in denen Abhängigkeit vom Partner gefördert wird, egal jetzt welchen Geschlechts.
Wenn man sich für ein solches Modell entscheidet, sollte dies nicht staatlich gefördert werden.
Wenn dadurch Paare in Zukunft weniger Netto vom Brutto haben, dann fehlt monatlich das Geld, dann haben die Betroffenen noch weniger. Was soll daran dann bitte fortschrittlich sein? Wenn ein Paar zusammen lebt, tut es das in der Regel freiwillig und beide entscheiden sich für das jeweilige Steuerklassenmodell, das für sie am günstigsten ist. Bei Hartz4 müssen ja auch beide Partner füreinander einstehen.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Wenn dadurch Paare in Zukunft weniger Netto vom Brutto haben, dann fehlt monatlich das Geld, dann haben die Betroffenen noch weniger. Was soll daran dann bitte fortschrittlich sein? Wenn ein Paar zusammen lebt, tut es das in der Regel freiwillig und beide entscheiden sich für das jeweilige Steuerklassenmodell, das für sie am günstigsten ist. Bei Hartz4 müssen ja auch beide Partner füreinander einstehen.
Das Geld ist doch sowieso weg, dann halt mit einer Nachzahlung. Für die Nachzahlung muss man ja auch Geld zurücklegen.

Es bekommt niemand MEHR Geld durch eine bestimmte Steuerklassenkombination. Nur der Zeitpunkt der Zahlung ist ein anderer.
 
I

Interessierter

Gast
Es bekommt niemand MEHR Geld durch eine bestimmte Steuerklassenkombination. Nur der Zeitpunkt der Zahlung ist ein anderer.
Nein, eben nicht.

Nur wenn beide arbeiten und oberhalb der Steuerfreigrenze, gleichen sich die Steuerklassenmodelle spätestens bei der Nachzahlung aus.

Arbeitet ein Partner gar nicht, gibt es nach bisherigem Modell tatsächlich durch die Kombo 3/5 einen finanziellen Vorteil, der zum einen nicht gerecht ist und zum anderen ein unselbständiges Lebensmodell beügnstigt.

Somit ist die Argumentation, dass es vermehrt Frauen zu Arbeit animieren soll, gerechtfertigt, da zumeist Frauen die schlecht - bzw nichtverdienende Fraktion in einer Partnerschaft sind.

Man sollte der überkommende Strukturen reformieren. Das geschieht nun.
 

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