Ja, dann macht es meistens Sinn. Aber pauschal kann man das nie sagen. Kommt auch darauf an, was sonst noch für Einkünfte vorhanden sind.Also dass man bei einer gemeinsamen Veranlagung von Stk. 3 / 5 aufs gesamte Jahr gerechnet keinen finanziellen Vorteil hat, ist korrekt, sofern beide Partner arbeiten und oberhalb der Steuerfreigrenze liegen.
Doch wie ist das eigentlich, wenn ein Partner gar nicht oder unterhalb der Steuerfreigrenze arbeitet?
Dann müsste sich doch aus der Veranlagung nach 3/5 doch für das Paar ein monetärer Vorteil ergeben, da ja beide Steuerfreigrenzen der jeweiligen Partner für das gemeinsame Brutto angerechnet werden.
Könnte dazu jemand etwas sagen?