Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Mein Arbeitszeugnis

Vögelin

Aktives Mitglied
Ich weiß, dass ich meinen Ex-Chef richtig an den Karren pinkeln könnte, will mich aber so einigen. Er weiss sicher, dass er zahlen muss, wollte er nie, weder Ausgleich noch Zahlung. Eine andere Kollegin kriegt die frei Frist Überstundenausgleich 3 Jahre. Lest doch mein abgeänderten Zeugnis, da steht das auch nicht mit dem BEREIT. Wenn meine Version keine negativen Inhalte enthält, dann werde ich bitte, das zu ändern. Ich denke mein Chef weiss nicht wie Ban Zeugnisse schreibt. Zumindest nur grob.
 

Santino

Moderator
Teammitglied
Ich bin kein HR-Profi, aber lese regelmässig Arbeitszeugnisse, weil ich am Einstellungsprozess beteiligt bin. Ich würde das Arbeitszeugnis als "sehr gut" lesen. Alles andere haben die anderen User schon geschrieben, dass z.B. eine Schlussformel fehlt (zusammenfassende Bewertung).

VG
Santino
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Flattermaus, vielen lieben Dank. Das Problem ist, die sehen dass auf der Homepage, dass da was nicht stimmen kann. Ich bin für das Sekretariat zuständig, die Nachfolgerin auch. Ich bin ja aber gekündigt...
Falls bzgl. der betriebsbedingten Gründe wirklich nachgebohrt wird (was ich eher nicht glaube) könntest du auch einfach sagen, dass die Anzahl der administrativ tätigen MA reduziert werden sollte und deine Kollegin womöglich die günstigere Kraft gewesen wäre.

Wie lange die Neue schon/erst im Job ist ist der HP ja nicht zu entnehmen. An diesem Thema hält sich keiner lange auf, wenn du ansonsten überzeugst.

Zeugnis ist sehr gut.

Good luck für Montag!
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 126721

Gast
Seit Ende 2020 wurde dokumentiert. Ich habe zumindest für 260 Stunden einen Nachweis.
der "nachweis" ist sinnlos wenn du nicht innerhalb der frist einforderst. das hier ist keine rechtshilfe, darf online gar nicht erfolgen, aber es gibt für lohnforderungen fristen. wenn ich euren saftladen so einschätze gibt es keine arbeitnehmervertretung und wohl auch keine betriebsvereinbarung. deine nachgeschobenen erklärungen nerven so richtig. wenn das die strukur deiner arbeitsweise ist, proost mahlzeit.
 

Vögelin

Aktives Mitglied
das mit dem zu spät sind so infos... die gehören an den anfang.
wenn dir ein anwalt zu teuer ist dann nimm dir ne fitte person und klage so. das geht im arbeitstrecht, da gibt es in erster instanz keinen anwaltzwang. so wie ich dich und deinen musterarbeitgeber einschätze sind deine überstunden eh schon verfallen... weil nicht rechtzeitig eingefordert oder ordentlich auf einem arbeitszeitkonto dokumentiert. also ist der streitgegenstand ohnehin nicht sehr hoch im arbeitsrecht. aber 9 von 10 arbeitnehmern erhalten zu wenig oder gar keine abfindung bzw. diese erst durch das urteil bei gericht.
für mich drängt sich der eindruck auf du willst einfach deine ruhe haben. dann ist das eben so.
mit 59 noch eine vernünftige arbeit zu finden, wird auch mit einem top arbeitszeugnis, nicht einfach!
Es ging ja hier um mein Zeugnis und nicht um die Kündigung.. :)
 

Vögelin

Aktives Mitglied
Falls bzgl. der betriebsbedingten Gründe wirklich nachgebohrt wird (was ich eher nicht glaube) könntest du auch einfach sagen, dass die Anzahl der administrativ tätigen MA reduziert werden sollte und deine Kollegin womöglich die günstigere Kraft gewesen wäre.

Wie lange die Neue schon/erst im Job ist ist der HP ja nicht zu entnehmen. An diesem Thema hält sich keiner lange auf, wenn du ansonsten überzeugst.

Zeugnis ist sehr gut.

Good luck für Montag!
Danke dir! doch... Auf der Homepage steht natürlich, wann die Neue angefangen hat und vermutlich steht ab morgen/diese Woche auch, dass ich zum 30.06. weg bin. Bin noch darauf und wir beide haben die gleiche Position auf der Homepage, dass ist ja mein Problem. Ich habe keine Ahnung, was ich sagen soll...
 

Vögelin

Aktives Mitglied
der "nachweis" ist sinnlos wenn du nicht innerhalb der frist einforderst. das hier ist keine rechtshilfe, darf online gar nicht erfolgen, aber es gibt für lohnforderungen fristen. wenn ich euren saftladen so einschätze gibt es keine arbeitnehmervertretung und wohl auch keine betriebsvereinbarung. deine nachgeschobenen erklärungen nerven so richtig. wenn das die strukur deiner arbeitsweise ist, proost mahlzeit.
Ich habe innerhalb der Frist meine Stunden eingefordert. Dann lies bitte nicht hier, wenn es dich aufregt. Ich finde deine Aussage etwas vermessen in Bezug auf meine Arbeitsweise, die war mehr als gut. Hier ging es lediglich um mein Zeugnis in erster Linie. Also bitte, dann halte dich ab jetzt hier raus. Ich weiß schon was ich tue. Und Lohnforderung ist noch was anderes als die Forderung in Bezug auf Überstunden ( 3 Jahre Frist) und selbst wenn es Lohnforderung ist, die Frist habe ich eingehalten.
 

Vögelin

Aktives Mitglied
Da bin ich gestern auch als erstes drüber gestolpert. Könnte auch ausgelegt werden, dass sie sich mit Kunden, Kollegen, Privat trifft, zu ...... da lass ich mal Platz für Phantasie.

Na, dass ist aber etwas überzogen. Der Satz steht aber in meiner Version eh nicht mehr. :)

Und das mit den Überstunden / aufgelaufenen Mehrstunden ...... wenn es da keine schriftliche Fixierung gibt, und keinen Nachweis über die + Stunden, würde es eh schwierig!

Bei uns gab es eine schriftliche Regelung, dass bis 40 Stunden ins Plus oder eben auch bis 40 Stunden ins Minus auf dem Konto sein konnten/durften. Dass das aber 1 x im Jahr ausgeglichen werden musste. War die Situation aber so, dass die betriebliche Situation es nicht zu ließ, dass ich 40 Stunden frei mache, musste ausgezahlt werden, als Überstunden.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
Ich habe innerhalb der Frist meine Stunden eingefordert. Dann lies bitte nicht hier, wenn es dich aufregt. Ich finde deine Aussage etwas vermessen in Bezug auf meine Arbeitsweise, die war mehr als gut. Hier ging es lediglich um mein Zeugnis in erster Linie. Also bitte, dann halte dich ab jetzt hier raus. Ich weiß schon was ich tue. Und Lohnforderung ist noch was anderes als die Forderung in Bezug auf Überstunden ( 3 Jahre Frist) und selbst wenn es Lohnforderung ist, die Frist habe ich eingehalten.
wo eingefordert?

dein "nachreichen" von infos, immer dann wenn andere dich auf etwas hinweisen, ist auffallend!
das sag ich, ob es dir passt oder nicht.
 

Vögelin

Aktives Mitglied
wo eingefordert?

dein "nachreichen" von infos, immer dann wenn andere dich auf etwas hinweisen, ist auffallend!
das sag ich, ob es dir passt oder nicht.
wo eingefordert?

dein "nachreichen" von infos, immer dann wenn andere dich auf etwas hinweisen, ist auffallend!
das sag ich, ob es dir passt oder nicht.
Wieso bist du so provokant? Was ist auffallend, wenn ich etwas nachreiche, was DU wissen willst? Es geht aber nochmal wie gesagt um mein Zeugnis und nicht um meine Kündigung, Überstunden etc. Auffallend für was überhaupt? Und wo ich die eingefordert habe ist doch selbstredend, beim Papst natürlich... :)
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben