Mein Ansatz ist:
Man bräuchte einfach einen Mix an neuen Regelungen:
1) Haustierführerschein. Wer sich ein Haustier anschaffen will, benötigt einen Halterschein. Und zwar einen eigenen für nen Hund, ne Katze, Vögel, Kleinnager oder auch irgendwelche Reptilien. Will ich nen Hund, nen Wellensittich und nen Hamster kaufen, muss ich erst mal nachweisen, dass ich den Hundehalterschein, den Vogelhalterschein und den Kleinnagerhalteschein besitze, ehe man mir ein solches Tier verkaufen oder zukommen lassen darf.
2) Züchten nur mit Erlaubnis. Gab es früher mal für Papageien wie Wellensittiche. Wer da ein eifriges Paar hatte, musste (bis 2013 glaube ich) eine Genehmigung holen, notfalls nachträglich, sonst machte man sich strafbar. Warum nicht sagen, dass man generell nur dann züchten darf, wenn man auch eine entsprechende Genehmigung hat? Mit regelmäßigen unangekündigten Kontrollen, ob es den Tieren auch gut geht und man gewisse Grenzen bei der Nachzucht von Tieren einhält?
3) Sterilisationspflicht für alle Tiere, die "Ausgang" haben (Freigangkatzen, Hunde). Nicht sterilisierte Zuchtkatzen müssen auf dem eigenen gesicherten Gelände bleiben. Zuchthunde kriegen Leinenpflicht. Büxt ein Tier durch Unvorsicht aus -> Bußgeld, bei, 2. Mal muss das Tier sterilisiert werden und kommt es generell zu oft vor, wird die Zuchtgenehmigung entzogen und alle Tiere sterilisiert.
4) Jedes Tier, das groß genug ist, wird gechippt und die Halterdaten gespeichert. Wird dann ein Tier an der Autobahn gefunden, weiß man, wer den Tierheimeinsatz zahlen darf. Verkaufe ich mein Tier privat, muss ich den Halterwechsel melden, sonst kommt die Rechnung im Fall eines Aussetzens zu mir und ich bleibe so lange auch verpflichtet, diese zu begleichen. Generell hohe Strafe (einschließlich Bewährung) im Falle eines Aussetzens, mindestens aber 1 Woche soziale Arbeit im Tierheim.
5) Aus dem Ausland dürfen Tiere nur dann eingeführt werden, wenn dies über eine Tierschutzorganisation mit staatlicher Genehmigung geschieht (die dafür Sorge tragen, dass sie nicht aus Qualzuchten stammen). Auch anderweitig eingeführte Tiere müssen VOR der Einfuhr behördlich mit Herkunftsnachweis registriert werden. Ein Kauf von Züchtern ohne Genehmigung (egal ob In- oder Ausland) wird mindestens zur Ordnungswidrigkeit und entsprechende Tiere dürfen beschlagnahmt und anderweitig weitervermittelt (wenn der Käufer nicht binnen 2 Wochen den HErkunftsnachweis samt Halterschein vorweisen kann) werden.
Die durch Nichtbeachtung der obigen Regeln eingesammelten Bußgelder werden an den Tierschutz weitergeleitet.