Schattenwölfin
Aktives Mitglied
Jeder Hund ist anders und deine Forderung ist viel zu pauschal. Du kannst einen Hund nicht ständig nur an der Leine führen und ihm jeglichen Freilauf ( zb auch mit anderen Hunden) verwehren. Er muss sich auch mal ohne Leine richtig austoben können! Sonst entstehen ja erst recht Stress, Frust, Unterforderung und Fehlverhalten.@ Bingenervt
Ich weiß, dass es Ausnahmen gibt, aber ich spreche von den Hundehaltern, denen bedenkenlos von irgendwelchen Tierheimmitarbeitern Hunde an die Hand gegeben werden, die einfach überhaupt keine Ahnung von Hunden haben.
Es sollte generell gelten, Hund darf nur gehalten werden, wenn es entsprechende Sachkundenachweise gibt, also eine Art Hundeführerschein. Ausnahmslos. Ohne diesen kein Hund. Ob Tierheim, Tierschutz aus dem Ausland oder Züchter.
Hier in Niedersachsen ist das so, wenn ein Hund angemeldet wird, muss man diese Bescheinigung vorlegen. Zusätzlich einen Herkunftsnachweis und eine Hundehaftpflichtversicherung. Und Hundehaftpflichtversicherung geht nur mit Chip. Wenn man die nicht zahlt oder kündigt, geht eine Meldung an die Gemeinde.
Ich persönlich würde mir wünschen, das jeder Hund, ohne Ausnahme ohne eine Begleithundprüfung leinenpflichtig bleibt. Und auch wenn es eben diese erziehungsresistenten Hunde zu geben scheint, müsste es da Vorgaben geben. Ohne Prüfung bleibt der Hund dann eben auch an der Leine, wenn keine Schonzeit ist und gibt es einen Garten, muss dieser ausreichend gesichert sein.
Auch sagt die Begleithundeprüfung eben nichts darüber aus, ob der Hund im Freilauf in jeder Situation abrufbar ist. Gerade wenn der Hund einen Jagdtrieb hat zb, wird er trotz Prüfung ggf Wild hinterherjagen oder Probleme mit Joggern haben.
Damit will ich sagen, ohne einen mitdenkenden Halter geht es nicht. Als vernünftiger Hundehalter muss man Situationen einschätzen können bzw seinen Hund kennen und einschätzen/entscheiden, ob und wann/wo man den Hund ohne Leine laufen lassen kann.