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Nervige Rechtschreibfehler

57-55

Sehr aktives Mitglied
Da wird Jahrzehnte gekämpft, damit die Scham, die Sprachlosigkeiten und das Unbehagen gegenüber Körperlichkeiten aus dem Denken der Menschen verschwindet und dann kommt jemand daher, zerrt es wieder hervor und verkauft es auch noch als "gehobenen Stil".
Ich gebe Dir recht!
Ich habe den Beitrag von @Ostwind1957 zwar unterstützt, beziehe mich da aber auf die Formel am Telefon.
Die ›Heimlichkeit‹ ist mir auch suspekt, um es vorsichtig auszudrücken.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Ich kann mir kaum vorstellen, dass Juristen, wenn sie ihren Schreibkram erledigen, hochgestochen sagen:
Ich widme mich jetzt meiner Verschriftlichung auf hohem sprachlichen Niveau.
Da würde doch jeder Jurist (Ausnahmen gibt es natürlich immer) erwidern: warum sagst du nicht gleich, du musst deinen Schreibkram erledigen.
Juristen werten die Schriftstücke, die sie verfassen, nicht als Schreib"kram" ab. Ich habe in über 30 Jahren Berufsleben nicht ein einziges Mal erlebt, dass ein Jurist oder eine Juristin die von ihm/ihr oder von Kolleginnen/Kollegen verfassten Schriftstücke als "Schreibkram" bezeichnet hätte, und als "Schriftkram" schon gar nicht. "Kram" hat immer etwas Abwertendes.

Das wäre genauso, als wenn eine Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin ihre Robe als "Nachtpolter" oder dergleichen bezeichnen würde.

Man sagt als Jurist/in einfach: "Ich schreibe ein Votum/ein Urteil/eine Verfügung/einen Gesetzentwurf/eine Kabinettvorlage" oder wie auch immer die in deinen Augen "hochgestochene" Bezeichnung des jeweiligen Schriftstücks lautet.
Aber nicht: "Ich muss meinen Schreibkram/Schriftkram erledigen."
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Britta 133

Gast
Juristen werten die Schriftstücke, die sie verfassen, nicht als Schreib"kram" ab. Ich habe in über 30 Jahren Berufsleben nicht ein einziges Mal erlebt, dass ein Jurist oder eine Juristin die von ihm/ihr oder von Kolleginnen/Kollegen verfassten Schriftstücke als "Schreibkram" bezeichnet hätte, und als "Schriftkram" schon gar nicht. "Kram" hat immer etwas Abwertendes.

Das wäre genauso, als wenn eine Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin ihre Robe als "Nachtpolter" oder dergleichen bezeichnen würde.

Man sagt als Jurist/in einfach: "Ich schreibe ein Votum/ein Urteil/eine Verfügung/einen Gesetzentwurf/eine Kabinettvorlage" oder wie auch immer die in deinen Augen "hochgestochene" Bezeichnung des jeweiligen Schriftstücks lautet.
Aber nicht: "Ich muss meinen Schreibkram/Schriftkram erledigen."
Was hat das alles mit dem Thema Rechtschreibfehler zu tun?
 
M

Martina 123

Gast
Juristen werten die Schriftstücke, die sie verfassen, nicht als Schreib"kram" ab. Ich habe in über 30 Jahren Berufsleben nicht ein einziges Mal erlebt, dass ein Jurist oder eine Juristin die von ihm/ihr oder von Kolleginnen/Kollegen verfassten Schriftstücke als "Schreibkram" bezeichnet hätte, und als "Schriftkram" schon gar nicht. "Kram" hat immer etwas Abwertendes.

Das wäre genauso, als wenn eine Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin ihre Robe als "Nachtpolter" oder dergleichen bezeichnen würde.

Man sagt als Jurist/in einfach: "Ich schreibe ein Votum/ein Urteil/eine Verfügung/einen Gesetzentwurf/eine Kabinettvorlage" oder wie auch immer die in deinen Augen "hochgestochene" Bezeichnung des jeweiligen Schriftstücks lautet.
Aber nicht: "Ich muss meinen Schreibkram/Schriftkram erledigen."
Sogar Ärzte nennen es Schreibkram, wenn sie ihre Berichte schreiben.
 

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