Juristen werten die Schriftstücke, die sie verfassen, nicht als Schreib"kram" ab. Ich habe in über 30 Jahren Berufsleben nicht ein einziges Mal erlebt, dass ein Jurist oder eine Juristin die von ihm/ihr oder von Kolleginnen/Kollegen verfassten Schriftstücke als "Schreibkram" bezeichnet hätte, und als "Schriftkram" schon gar nicht. "Kram" hat immer etwas Abwertendes.
Das wäre genauso, als wenn eine Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin ihre Robe als "Nachtpolter" oder dergleichen bezeichnen würde.
Man sagt als Jurist/in einfach: "Ich schreibe ein Votum/ein Urteil/eine Verfügung/einen Gesetzentwurf/eine Kabinettvorlage" oder wie auch immer die in deinen Augen "hochgestochene" Bezeichnung des jeweiligen Schriftstücks lautet.
Aber nicht: "Ich muss meinen Schreibkram/Schriftkram erledigen."