Vielleicht will es niemand machen, weil die Ärzte angst haben, dass es dir nach der Spätabtreibung noch schlechter geht? Und wie Dalmatiner schon schrieb, die Ärzte haben zusätzlich vielleicht auch Angst vor den Folgen für alle Beteiligten wenn sie das Kind töten.
Eine Geburt wird stattfinden egal wie du dich schlussendlich entscheidest, es ist nur der Unterschied ob das Kind tot oder lebend zur Welt kommt.
Deshalb: Ich weiß nicht ob das gut für dich ist und eine Option und weiß auch nicht ob die Ärzte das für Gut befinden und machen, aber falls ihr niemanden findet, wäre es vielleicht eine Idee bei einer anonymen oder vertraulichen Geburt das Kind dann per Kaiserschnitt zu bekommen? Ich weiß eine OP birgt immer Risiken, aber vielleicht wäre es in deinem Fall trotzdem die "beste" Option für dich und das Kind? Wie du ja selbst schon festgestellt hast ist eine Spätabtreibung ein ziemlich grauenvoller Prozess und ehrlich gesagt habe ich als komplett unbekannte Person Sorge, dass du dir vielleicht im Nachhinein Vorwürfe machst und deine Entscheidung bereust. Du bist 15 Jahre und ich finde es schrecklich, dass du so eine Entscheidung treffen musst. Ich glaube es wäre gut, wenn du dir (falls noch nicht geschehen) Unterstützung holst um all die Geschehnisse zu verarbeiten.
Und nach dem was ich auf der Profemina-Seite gefunden habe kommt eine Spätabtreibung bei dir nicht in Frage.
Voraussetzungen für eine kriminologische Indikation zur Abtreibung
Damit die kriminologische Indikation greift, müssen nach § 218a Absatz 3 StGB folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die schwangere Frau muss in den Eingriff einwilligen.
- Die Abtreibung muss von einem Arzt durchgeführt werden.
- Nach ärztlicher Erkenntnis muss an der Frau ein Sexualdelikt begangen worden sein. Zudem müssen dringende Gründe dafür sprechen, dass es dadurch zu der Schwangerschaft gekommen ist. Die Frau muss die Straftat im weiteren Verlauf jedoch nicht zur Anzeige bringen.
- Es dürfen nicht mehr als zwölf Wochen seit der Empfängnis vergangen sein.
Eine Kriminologische Indikation liegt vor, wenn eine Schwangerschaft durch eine Gewalttat entstanden ist. Eine Abtreibung ist bis zur 12. Woche nach Empfängnis möglich. In diesem Fall besteht keine Beratungspflicht.
Ebenfalls bei Profemina ist nachzulesen, dass eine Spätabtreibung (soweit ich das jetzt beim schnellen Durchlesen erkennen konnte) "nur" möglich ist wenn das Kind behindert ist.
https://www.profemina.org/de-de/abtreibung/bei-behinderung-spaetabbruch