Denn die Frage, die sich mir stellt: Hat der Vater auch Rechte, wenn du Opfer einer Gewalttat warst? Hat er ein Mitspracherecht, wenn es um die spätere Adoption geht? Kann er diese verweigern? Kann man das alles mit einer anonymen Geburt verhindern?
Nach deutschem Recht gilt: Der rechtliche Vater muss einer Adoption, ebenso wie die Mutter, zustimmen. Die Zustimmung kann in bestimmten Fall durch das Familiengericht ersetzt werden. Im konkreten Fall müssen die gesetzlichen Vertreter von chichilou (Eltern?) ebenfalls der Adoption zustimmen.
Der Vater hat die gleichen Rechte wie jeder andere Vater. Um Vater zu werden, muss er die Vaterschaft anerkennen UND die Mutter muss dieser Anerkennung zustimmen sowie auch wieder die Eltern. Ohne diese Zustimmung wird er also gar nicht Vater und hat damit auch keine Rechte.
Der Vater könnte ohne diese Zustimmung nur noch Klage auf Vaterschaftsfeststellung erheben. Dafür muss meiner Meinung nach das Kind erst einmal geboren sein, vorher ist es im Sinne des BGB nämlich eine Leibesfrucht und kein Kind. Bei einer anonymen Geburt ist der Vater also raus und kann nichts entscheiden.
Der Vater wird nicht klagen. Wenn die Zeugung des Kindes eine Straftat war, dann kann das Familiengericht alle diese Erkenntnisse an Staatsanwaltschaft und Polizei weiterleiten. Der Vater kann dann beispielsweise bei der Polizei nicht mehr sagen, es habe gar keinen Gesxhlechtsverkehr gegeben.
Ich denke also, das es keinen rechtlichen Vater für das Kind geben wird. Chichilou, darüber musst du dir keine Gedanken machen, was der Vater will. da passiert nichts.