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Ablauf anonyme geburt

Dalmatiner

Aktives Mitglied
die ärztin hat danach mit mir geredet. sie weiss alles. sie sagt eine schwangerschaft kann man nicht ohne emotionen für das kind haben. das baby werde ich bald spüren wie sie sich bewegt.
Nein ohne Emotionen das geht sicher nicht. Das Kind soll ja gesund und wohlbehalten zur Welt kommen, das ist mit der Entscheidung zur Adoption auch verbunden. Jetzt bist du für das Kind verantwortlich, auch wenn du es dann weggibst. Ist doch klar das du da was fühlst und es dich beschäftigt.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ich würde die Emotionen zulassen. Sie sind Teil des ganzen.
Genauso wie der Schmerz bei der Verarbeitung des ganezn halt leider dazugehört.
Lass die Emotionen zu und beobachte sie erstmal nur. Du musst ja erstmal garnichts machen und nicht darauf reagieren. Schau sie Dir an und denke Dir: Aha..DAS fühle ich also gerade.
Du wirst eine ziemliche Achterbahn erleben und der Ausgang dieses Sache ist ungewiss.
Du darfst unsicher sein, Angst haben und auch in deinen Gefühlen schwanken. Du darfst auch Entscheidungen über Bord werfen und neu treffen.
Erlaube Dir, das alles zuzulassen.
Auch Frauen, die absolut gewollt schwanger sind, haben Achterbahnfahrten und bereuhen es zB auch mal, dass sie überhaupt schwanger sind. Oder das Baby fühlt sich fremd an. ich kenne eine Frau, die wollte immer Knder haben und als sie das erste mal Schwanger mit dem Wunschkind war, wollte sie es plötzlich nicht mehr: Sie sagte, es fühle sich für sie wie ein Alien an und sie findet es einfahc nur ekelhaft, was da passiert.
Als das baby dann da war, war alles anders und heute ist sie mit 3 Kindern glücklich.
Also ich will damit sagen: Gefühlschaos ist bei gewollten Schwangerschaften schon total normal....und bei Dir dann doch erstrecht.

Also lass die Gefühle zu.
Alles ist offen und Du darfst entscheiden.
ich meine: Vielleicht willst Du es ja zB irgendwann doch nicht zur Adoption freigeben sondern nur in eine Pflegefamilie oder garnicht weg oder Du bleibst dabei und willst es nicht sehen oder doch..... All das darf sich bei Dir bewegen und sortieren. Lass es einfach zu, dass Du auch ambivalent fühlst.
 

chichilo

Aktives Mitglied
ich habe noch eine frage die mich beschäftigt. sagen wir mal ich bringe mein baby zur welt mit anonymer geburt und adoption. ich sage vorher, ich will sie nicht sehen nach der geburt. ein paar stunden später oder am nächsten tag möchte ich das baby aber doch sehen. geht das dann noch oder ist das nicht erlaubt? kann es sein das sie dann schon woanders ist?
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
ich habe noch eine frage die mich beschäftigt. sagen wir mal ich bringe mein baby zur welt mit anonymer geburt und adoption. ich sage vorher, ich will sie nicht sehen nach der geburt. ein paar stunden später oder am nächsten tag möchte ich das baby aber doch sehen. geht das dann noch oder ist das nicht erlaubt? kann es sein das sie dann schon woanders ist?
Also ich denke, dass das alles Dinge sind, die Du im Vorfeld klären sollteset und auch nochmal nachfragen solltest. Soweit ich weiß, gilt auf jeden Fall, dass Du bis zur rechtskräftigen Adoption zurückrudern kannst. Also erst wenn Du Dein OK gegeben hast, findet das statt.
Also ich würde an deiner Stelle alle diese Fragen mal beim Jugendamt stellen und mit deinen Betreuern und Ärzten bereden.
Und Du kannst auf jeden Fall betonen, dass Du bedenkzeit möchtest.
Das bekommst Du auch.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Das Jugendamt wird Vormund für dein Kind. Solange die Adoptionspflege noch nicht begonnen hat, kannst du jederzeit Kontalt zu deinem Kind haben. Adoptionspflege bedeutet, daß es Leute gibt, die dein Kind betreuen. Zur Probe, um sich dann zu entscheiden ob sie das Kind adoptieren oder nicht.

In dieser Zeit kannst du auch selbst entscheiden, das die Adoption nicht stattfinden soll. Diese Entsxheidung triffst du gemeinsam mit dem Vormund des Kindes.
 

chichilo

Aktives Mitglied
Das Jugendamt wird Vormund für dein Kind. Solange die Adoptionspflege noch nicht begonnen hat, kannst du jederzeit Kontalt zu deinem Kind haben. Adoptionspflege bedeutet, daß es Leute gibt, die dein Kind betreuen. Zur Probe, um sich dann zu entscheiden ob sie das Kind adoptieren oder nicht.

In dieser Zeit kannst du auch selbst entscheiden, das die Adoption nicht stattfinden soll. Diese Entsxheidung triffst du gemeinsam mit dem Vormund des Kindes.
ok ich habe mehr gemeint ob ich das baby kurz sehen kann nach der geburt auch wenn ich vorher gesagt habe ich will es nicht sehen. die adoptiert möchte ich nicht rückgängig machen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
ok ich habe mehr gemeint ob ich das baby kurz sehen kann nach der geburt auch wenn ich vorher gesagt habe ich will es nicht sehen
Ja klar kannst du das Kind sehen nach der Geburt. Du bist ja ein paar Tage im Kranlenhaus und in der Zeit bist du bei deinem Klnd. Mit Entlassung kommt dein Kind in eine Pflegefamilie. Auch da kannst du dein Kind besuchen.

Erst wenn das Kind zu den Leuten kommt die es adoptieren wollen, wird der Kontakt unterbrochen. Die Adoptionseltern können erst gesucht werden, wenn das Kind geboren wurde. Da ist also einige Zeit wo du dein Kind sehen kannst.
 

Soley

Aktives Mitglied
"Damit Ihr Kind adoptiert werden kann, müssen Sie vor einer Notarin oder einem Notar erklären, dass Sie in die Adoption einwilligen. Diese Einwilligung können Sie frühestens acht Wochen nach der Geburt abgeben.

Wichtig: Sobald diese Einwilligung beim Familiengericht eingegangen ist, können Sie Ihre Entscheidung nicht mehr rückgängig machen."


"Wenn du keine Möglichkeit siehst, gut für dein Baby zu sorgen, du aber auch keine Abtreibung möchtest, kommt vielleicht eine Adoption in Frage. Wenn du mit diesem Gedanken spielst, solltest du das frühzeitig mit dem Jugendamt oder der Schwangerschaftsberatung besprechen. Dort kann geklärt werden, ob evtl. auch der Vater der Adoption zustimmen muss und die Suche nach einer passenden Familie kann losgehen.
Mit dem Jugendamt besprichst du, welche Form der Adoption für dich in Frage kommt. Je nach Form kannst du sogar Kontakt zu deinem Kind haben. Man unterscheidet zwischen drei Formen der Adoption:

  • Die Inkognito-Adoption: Hier haben leibliche Eltern und Adoptiveltern keinen persönlichen Kontakt miteinander. Du wirst nur allgemein darüber informiert, was die Adoptiveltern beruflich machen und welche Staatsangehörigkeit sie haben. Wenn du damit einverstanden bist, dass die Adoptiveltern das Baby annehmen, ist der Kontakt zwischen euch beendet. Das Kind kann aber beim Standesamt die Geburtseintragung einsehen, sobald es 16 Jahre alt ist und dann Kontakt zu dir aufnehmen.
    Die Inkognito-Adoption ist die vom Gesetz vorgesehene Form der Adoption.
  • Die halboffene Adoption: Dies ist eine Möglichkeit für dich, ohne direkten Kontakt aus der Ferne am Leben deines Kindes teilzuhaben. Hier ist das Jugendamt die Schnittstelle – es leitet Briefe und Fotos von den Adoptiveltern an dich weiter, damit du sehen kannst, wie sich das Kind entwickelt.
  • Die offene Adoption: Bei dieser Form lernst du die Adoptiveltern kennen und du kannst dann auch dauerhaft den Kontakt zur Familie und dem Kind halten, zum Beispiel über regelmäßige Besuche.
  • Für dich ist wichtig zu wissen, dass bei einer Adoption die Adoptiveltern das alleinige Sorgerecht für das Kind bekommen. Deshalb musst du auch nach der Geburt noch acht Wochen warten, bis du endgültig in die Adoption einwilligen kannst. Das soll dir genug Zeit geben, über deine Entscheidung gut nachzudenken."
 

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