Basilikum_01
Mitglied
Hallo,
ich habe eine Frage zur Zeit nach dem Krankengeldbezug. Einem Arbeiter wird nach 78 Wochen Krankheit (einschl. Krankengeldbezug) durch den Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Greift dann eigentlich die Kündigungsfrist? Der Arbeitgeber hat vorgeschlagen, mit Resturlaub und den bis zum Eintritt der Krankheit angefallenen Überstunden die Kündigungsfrist zu überbrücken, also praktisch wie Weiterbeschäftigung nach dem Auslaufen des Krankengeldes. Ginge das so, oder ist da etwas faul?
Danke für eure Tipps
ich habe eine Frage zur Zeit nach dem Krankengeldbezug. Einem Arbeiter wird nach 78 Wochen Krankheit (einschl. Krankengeldbezug) durch den Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Greift dann eigentlich die Kündigungsfrist? Der Arbeitgeber hat vorgeschlagen, mit Resturlaub und den bis zum Eintritt der Krankheit angefallenen Überstunden die Kündigungsfrist zu überbrücken, also praktisch wie Weiterbeschäftigung nach dem Auslaufen des Krankengeldes. Ginge das so, oder ist da etwas faul?
Danke für eure Tipps