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Ex-Arbeitgeber will Abschluss sehen

unbeleidigte Leberwurst

Aktives Mitglied
Hallo,
ich habe letzte Woche eine E-Mail von meinem ehemaligen Arbeitgeber (ich habe dort 2021 gekündigt), dass dieser meinen Abschluss benötigt da dort eine Prüfung stattfindet.
Der Sachverhalt ist so, dass ich während meines Studiums ein 6-monatiges Praktikum dort absolviert habe, anschließend als Werksstudent eingestellt wurde und mit der Abgabe meiner Abschlussarbeit einen Arbeitsvertrag bekommen habe. Da es mit der Hochschule durch Corona einige Probleme gab und ich mit dem ganzen Druck durch Arbeit und Depressionen nicht zurecht kam, hat sich die Verteidigung relativ lange hingezogen, bis ich mich 2021 entschieden habe zu kündigen. Kurz darauf bekam ich eine neue Stelle, wo ich heute noch arbeiten. In dieser Zeit habe ich es psychisch einfach nicht hinbekommen zu arbeiten und die Abschlussarbeit zu verteidigen, weshalb ich jetzt keinen Abschluss habe. Wie dumm das war muss niemand kommentieren und einen väterlichen Rat á la "mach das noch Ende" brauche ich hier nicht lesen. Es geht nur darum, ob sich jemand mit so etwas auskennt und das vielleicht Probleme machen kann (Anzeige wg. Täuschung)?

Viele Grüße und danke schon mal
Ich würde vermuten, dass der AG gerade eine Prüfung von der Sozialversicherung laufen hat und Du als Student keine vollen Sozialabzüge beim Lohn hattest.
Da nicht alle Praktika im Rahmen des Studiums begünstigt sind, soll der Abschluss wahrscheinlich als ein entsprechender Nachweis dienen.
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass ein späterer erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die SV-Begünstigung ist. Befürchten musst Du da aus meiner Sicht nichts.
Entscheidend dürfte Dein Status zum Zeitpunkt des Jobs sein.
Da hast Du ja niemanden getäuscht, sondern ernsthaft studiert.
 

kasiopaja

Urgestein
Ich würde vermuten, dass der AG gerade eine Prüfung von der Sozialversicherung laufen hat und Du als Student keine vollen Sozialabzüge beim Lohn hattest.
Da nicht alle Praktika im Rahmen des Studiums begünstigt sind, soll der Abschluss wahrscheinlich als ein entsprechender Nachweis dienen.
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass ein späterer erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die SV-Begünstigung ist. Befürchten musst Du da aus meiner Sicht nichts.
Entscheidend dürfte Dein Status zum Zeitpunkt des Jobs sein.
Da hast Du ja niemanden getäuscht, sondern ernsthaft studiert.
So sehe ich das auch. Der Status zum Zeitpunkt der Anstellung ist maßgebend und nicht ein späterer Abschluss.
 

unbeleidigte Leberwurst

Aktives Mitglied
Könnte es nicht sein, dass die Thematik steuerrechtliche Gründe hat? Ich glaube die Geschichte mit deinem alten AG könntest du bestimmt aussitzen, jedoch wenn du gewisse Steuerbefreiungen genossen hast - könnte das böse Finanzamt noch kommen.
Sehe ich nicht, da solche Beschäftigungen (soweit über Minijob hinaus) immer lohnsteuerpflichtig sind.
Befreiungen gibt es in der uU bei den Sozialversicherungen.
Das Problem kann höchstens die Krankenkasse sein, nicht aber das Finanzamt.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Oder es ist wegen Mindestlohn. Zumindest bei meiner Abschlussarbeit war es so, dass ich eine pauschale Vergütung bekam, die in Anbetracht meiner in der Firma geleisteten Stunden dann bei weitem unter dem Mindestlohn lagen. Grundlage war ein Arbeitsvertrag über eine Abschlussarbeit, bei dem klar definiert war, dass die Anstellung dem Schreiben meiner Abschlussarbeit diente, mein Chef mir in dem Sinne nicht weisungsbefugt war und so ein Schnickschnack.

Vielleicht wollen sie das deshalb prüfen - also ob tatsächlich eine Abschlussarbeit geschrieben wurde, weil vielleicht das Finanzamt o.ä. den Verdacht hegt, dass Studenten unter dem Vorwand der abschlussarbeit eingestellt werden, die in Wahrheit aber keine schreiben, sondern eigentlich regulär für das Unternehmen arbeiten.

Zumindest in meinem erweiterten Abschlusszeugnis stand das Thema meiner Bachelorarbeit drauf. Damit wäre mein Bachelorzeugnis zumindest für meine Firma ein Beleg, dass tatsächlich eine Abschlussarbeit zum im "Arbeitsvertrag" genannten Thema eingereicht wurde, im Zuge meiner Anstellung also tatsächlich ein entsprechendes Werk angefertigt wurde.

Vielleicht wollen sie deshalb jetzt das Abschlusszeugnis sehen - eben als einfachen Nachweis, dass das keine reguläre Werkstudententätigkeit war (für die Mindestlohn fällig ist), sondern tatsächlich der Abschlussarbeit diente.
 

unbeleidigte Leberwurst

Aktives Mitglied
Allerdings habe ich das Gefühl, dass es jetzt so ausgelegt wird, dass ich die Stelle nur aufgrund meiner Abschlussarbeit bekommen habe. Dann verstehe ich nicht, wieso der AV vor der Verteidigung zur Verfügung steht.
...
Laut AG gibt es dort aktuell eine Prüfung der Rentenversicherung. Ja die Situation ist sehr unangenehm, danke :) Ich habe ein bisschen Angst hier Entgeltrückzahlungen leisten zu müssen.
Den Prüfer von der RV juckt es aber nicht, wie Du an Deinen Vertrag gekommen bist.
Der interessiert sich nur dafür, ob die Beiträge von Deinem Bruttolohn korrekt berechnet sind.
 

HeartAttack

Aktives Mitglied
Den Prüfer von der RV juckt es aber nicht, wie Du an Deinen Vertrag gekommen bist.
Prüfer juckt es grundsätzlich, ob Geld zurecht ausgegeben wurde. Wenn also eine bestimmte Leistung bezahlt wurde, dann wird geprüft, ob die bezahlte Leistung auch erbracht wurde. Wenn Geld nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt werden durfte, wird geprüft, ob die Voraussetzungen alle vorlagen. Wenn das nicht der Fall ist, wird geprüft, ob Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden können.
 

kasiopaja

Urgestein
Prüfer juckt es grundsätzlich, ob Geld zurecht ausgegeben wurde. Wenn also eine bestimmte Leistung bezahlt wurde, dann wird geprüft, ob die bezahlte Leistung auch erbracht wurde. Wenn Geld nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt werden durfte, wird geprüft, ob die Voraussetzungen alle vorlagen. Wenn das nicht der Fall ist, wird geprüft, ob Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden können.
Den Prüfer der Sozialversicherung interessiert lediglich ob die Sozialversicherung korrekt abgeführt wurde und die Arbeitsstelle korrekt angemeldet wurde.
 

unbeleidigte Leberwurst

Aktives Mitglied
Oder es ist wegen Mindestlohn. Zumindest bei meiner Abschlussarbeit war es so, dass ich eine pauschale Vergütung bekam, die in Anbetracht meiner in der Firma geleisteten Stunden dann bei weitem unter dem Mindestlohn lagen. Grundlage war ein Arbeitsvertrag über eine Abschlussarbeit,
Aber welchen Sinn macht dann das Zeugnis?
Den Stundenlohn kann ich auch ohne ausrechnen.
 

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