unbeleidigte Leberwurst
Aktives Mitglied
Ich würde vermuten, dass der AG gerade eine Prüfung von der Sozialversicherung laufen hat und Du als Student keine vollen Sozialabzüge beim Lohn hattest.Hallo,
ich habe letzte Woche eine E-Mail von meinem ehemaligen Arbeitgeber (ich habe dort 2021 gekündigt), dass dieser meinen Abschluss benötigt da dort eine Prüfung stattfindet.
Der Sachverhalt ist so, dass ich während meines Studiums ein 6-monatiges Praktikum dort absolviert habe, anschließend als Werksstudent eingestellt wurde und mit der Abgabe meiner Abschlussarbeit einen Arbeitsvertrag bekommen habe. Da es mit der Hochschule durch Corona einige Probleme gab und ich mit dem ganzen Druck durch Arbeit und Depressionen nicht zurecht kam, hat sich die Verteidigung relativ lange hingezogen, bis ich mich 2021 entschieden habe zu kündigen. Kurz darauf bekam ich eine neue Stelle, wo ich heute noch arbeiten. In dieser Zeit habe ich es psychisch einfach nicht hinbekommen zu arbeiten und die Abschlussarbeit zu verteidigen, weshalb ich jetzt keinen Abschluss habe. Wie dumm das war muss niemand kommentieren und einen väterlichen Rat á la "mach das noch Ende" brauche ich hier nicht lesen. Es geht nur darum, ob sich jemand mit so etwas auskennt und das vielleicht Probleme machen kann (Anzeige wg. Täuschung)?
Viele Grüße und danke schon mal
Da nicht alle Praktika im Rahmen des Studiums begünstigt sind, soll der Abschluss wahrscheinlich als ein entsprechender Nachweis dienen.
Mir ist allerdings nicht bekannt, dass ein späterer erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die SV-Begünstigung ist. Befürchten musst Du da aus meiner Sicht nichts.
Entscheidend dürfte Dein Status zum Zeitpunkt des Jobs sein.
Da hast Du ja niemanden getäuscht, sondern ernsthaft studiert.