Hallo, ich habe eine Frage.
Wie sieht es aus, wenn man einen Vollstreckungsbescheid erhält, die Summe direkt begleicht und es später zu einer erneuten unbezahlten Rechnung kommt, deren Summe aber eine andere ist. Muss es dann einen erneuten Vollstreckungsbescheid geben oder darf sofort die Zwangsvollstreckung über den neuen Betrag erfolgen?
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.
Wie sieht es aus, wenn man einen Vollstreckungsbescheid erhält, die Summe direkt begleicht und es später zu einer erneuten unbezahlten Rechnung kommt, deren Summe aber eine andere ist. Muss es dann einen erneuten Vollstreckungsbescheid geben oder darf sofort die Zwangsvollstreckung über den neuen Betrag erfolgen?
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.