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Vollstreckungsbescheid

Rainbow92

Aktives Mitglied
Hallo, ich habe eine Frage.
Wie sieht es aus, wenn man einen Vollstreckungsbescheid erhält, die Summe direkt begleicht und es später zu einer erneuten unbezahlten Rechnung kommt, deren Summe aber eine andere ist. Muss es dann einen erneuten Vollstreckungsbescheid geben oder darf sofort die Zwangsvollstreckung über den neuen Betrag erfolgen?

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo, ich habe eine Frage.
Wie sieht es aus, wenn man einen Vollstreckungsbescheid erhält, die Summe direkt begleicht und es später zu einer erneuten unbezahlten Rechnung kommt, deren Summe aber eine andere ist. Muss es dann einen erneuten Vollstreckungsbescheid geben oder darf sofort die Zwangsvollstreckung über den neuen Betrag erfolgen?

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.
Über die zweite Summe wird es erstmal einen gerichtlichen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid geben.
Man sollte aber zusehen, dass man die Summe begleicht bevor es dazu kommt.
Sonst hat man irgendwann einen Schufa-Eintrag.
 

weidebirke

Urgestein
Hallo, ich habe eine Frage.
Wie sieht es aus, wenn man einen Vollstreckungsbescheid erhält, die Summe direkt begleicht und es später zu einer erneuten unbezahlten Rechnung kommt, deren Summe aber eine andere ist. Muss es dann einen erneuten Vollstreckungsbescheid geben oder darf sofort die Zwangsvollstreckung über den neuen Betrag erfolgen?

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.
Nein, denn jeder Vollstreckungsbescheid ergeht für einen konkreten Schuldenfall.

Selbst wenn es sich um denselben Gläubiger handelt, ist es ein anderer Schuldenfall. Der Gläubiger muss neu mahnen und neue Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide erlassen (lassen).
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Hallo, ich habe eine Frage.
Wie sieht es aus, wenn man einen Vollstreckungsbescheid erhält, die Summe direkt begleicht und es später zu einer erneuten unbezahlten Rechnung kommt, deren Summe aber eine andere ist. Muss es dann einen erneuten Vollstreckungsbescheid geben oder darf sofort die Zwangsvollstreckung über den neuen Betrag erfolgen?

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.
Neuen MB und VB.
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Es kam nun zwei Mal vor, dass ich Krankenkassenbeiträge nicht pünktlich begleichen konnte, da ich die letzten Monate kein Bafög mehr bekommen habe. Nun arbeite ich Vollzeit und es wird in Zukunft keine Probleme mehr geben. Es geht quasi um die Altlasten. Im ersten Schuldenfall habe ich die Summe direkt nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids beglichen. Und bei der zweiten Summe habe ich nur einen Mahnbescheid aber keinen Vollstreckungsbescheid bekommen und jetzt kam es wegen den 200 Euro zu einer Zwangsvollstreckung, ohne dass ich reagieren konnte. Ende des Monats krieg ich ja jetzt Geld und werde alles begleichen können, aber jetzt steck ich da schon drin. Wenn mein Konto in den nächsten Tagen ausreichend gedeckt ist, kann ich die Summe dann einfach begleichen und gut ist? Oder geht das bei Kontopfändung dann nicht mehr so einfach?
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Ich weiß ich hätte früher reagieren müssen, aber ich dachte ich kann das noch hinauszögern und wenn ich dann meinen Lohn kriege sofort begleichen und gut ist. 225 Euro monatlich ist für Studenten nun mal ein Batzen Geld, davon isst man den ganzen Monat.
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Nein da mein Konto erst in den nächsten Tagen ausreichend gedeckt sein wird.
Ziehen die dann einfach das Geld ein und die Sache ist vom Tisch? Dachte das geht erst in nem Monat und man hat eine Frist von 4 Wochen bis die Bank Geld an den Gläubiger rausgeben kann. Habe derzeit keinen Zugriff auf mein Konto deswegen und habe Angst dass es dann zu Rückbuchungen kommt am Anfang des nächsten Monats? Oder werden Kontobewegungen nicht beeinträchtigt?
 

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