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Vollstreckungsbescheid

carrot

Aktives Mitglied
Nein ich habe keinen Vollstreckungsbescheid erhalten.

Keine Ahnung wie das läuft, deshalb frage ich ja.
Mit dem Gehalt wird mein Kontostand ja deutlich über dem Geld, das dem Gläubiger zusteht, sein. Ich dachte man kann frei über das Geld, dass darüber hinausgeht, verfügen? Kann doch nicht allen ernstes jetzt sein, dass ich 2000 Euro auf dem Konto habe aber dann nichts mit dem Geld anfangen kann? Wie dämlich ist das denn?
Damit ist ja keinem geholfen.
Die Bank hat aber vom Vollstrecker die Anweisung erhalten (weiß auch nicht mehr wie es sich nennt) das säumige Geld, was dem Gläubiger fehlt, einzufrieren.
Ich hatte das auch mal, das Geld ist auf dem Konto und keiner kann dran, weder Gläubiger noch Kontoinhaber. Das geht 4 Wochen so, die 4 Wochen sind Klärungsfrist.
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Ich bin nicht verschuldet. Es geht um den einen konkreten Fall jetzt.
Unter Kontobewegungen meine ich, ob die Miete usw trotz dieser Klärungsfrist überwiesen wird oder alles stillsteht, obwohl das Konto ausreichend gedeckt sein wird.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich bin nicht verschuldet. Es geht um den einen konkreten Fall jetzt.
Unter Kontobewegungen meine ich, ob die Miete usw trotz dieser Klärungsfrist überwiesen wird oder alles stillsteht, obwohl das Konto ausreichend gedeckt sein wird.
Nein, es werden nur die 261 € gepfändet, Kontopfändung nennt sich das.
Ich würde mit der Bank reden, die können das genau erklären.
Miete wird überwiesen, wenn soviel auf dem Konto ist + die 261 €
 

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