Es wird frei gemacht, sobald man sich mit dem Gläubiger geeinigt hat, die Lösung kann z. B . ein Ratenvertrag sein.Doch, Du schreibst was anderes.
Das Konto wird NICHT wieder frei gemacht. Wie kommst Du darauf u warum schrebst Du das dem Schuldner hier? Als wenn es ne Tatsache wäre
Das Konto wird NICHT wieder frei gemacht!
Die Förderung muss beglichen werden.
Dann zieht der Gläubiger die Kontopfändung zurück.
Mag natürlich auch Inkassounternehmen oder was weiß ich geben, die da hartnäckiger sind, wo es nur über einen Anwalt geht.