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Vollstreckungsbescheid

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
ch weiß ich hätte früher reagieren müssen, aber ich dachte ich kann das noch hinauszögern und wenn ich dann meinen Lohn kriege sofort begleichen und gut ist.
Fälligkeit bedeutet, dass der Betrag an diesem Tag fällig ist und nicht erst ab diesen Tag fällig wird. Solltest du nicht zahlen können, immer vorher mit dem Gläubiger absprechen und Bescheid geben und nicht einfach abwarten. Sollte die Fälligkeit z.Bsp. af den 15. fallen und du bekommst am 01. dein Geld, dann musst du halt vorher schon überweisen.
Beispiel:
Fälligkeit ist der 15.12., du zahlst dann quasi den Betrag von dem Geld, das du am 01.12. erhältst.
 

carrot

Aktives Mitglied
Es ist doch egal. Für mich ist nur wichtig zu wissen, ob ich Geld ziehen kann oder nicht. Der Rest lässt sich regeln. Es handelt sich ja hier nicht um Unsummen
Sobald Geld auf dem Konto kommt, wird davon als erstes das Geld bzw. die Forderung des Gläubigers welche derzeit gepfändet ist, getilgt, dann ist das Konto für das Restguthaben auch wieder frei.

So läuft es ab: https://www.schuldnerberatung.de/ko...uert so lange,Guthaben und Höhe der Forderung.
 

carrot

Aktives Mitglied
Dort steht auch nichts von dieser 4-wöchigen Frist
In den 4 Wochen könnte der Kontoinhaber z. B. bei Mittellosigkeit ein P-Konto einrichten, dann kann der Gläubiger deswegen nicht pfänden. (Bekommt dann aber auch den entsprechenden Eintrag in die Schufa)
Oder wenn das Geld nicht rechtmäßig gepfändet wurde, zumindest aus Sicht des Gläubiges, dann wären Rechtsmittel noch möglich usw.
 

carrot

Aktives Mitglied
Gut dann bin ich beruhigt.

Dennoch: eine Vollstreckungsankündigung habe ich nicht erhalten, also ist das warscheinlich auch nicht rechtmäßig
Bei der KK ist das anders, zumindest bei den gesetzlichen, wie hier auch schon beschrieben wurde.
Darunter fallt z. B. auch Forderung vom Finanzamt, Arbeitsagentur, GEZ, etc.

Sobald das Geld verbucht ist, ist Dein Konto wieder frei. Jetzt noch überweisen macht keinen Sinn, denn die Vollstreckung läuft ja schon und Du kommst ja auch gar nicht an Dein Konto.

Die Krankenkasse muss übrigens nicht den Weg über das Gericht gehen mit erst Mahn- dann Vollstreckungsbescheid. Du musst eine Vollstreckungsankündigung bekommen haben. Irgendwie mit der letzten Mahnung.

Nein, das Kind ist jetzt im Brunnen. Selbst wenn jetzt Abbuchungen zurück gehen, siehst Du das ja auf dem Kontoauszug und musst Dich halt drum kümmern, sobald das Konto wieder frei ist.
Die Vollstreckungsankündigung kommt in der Regel im gelben Umschlag und es wird vom Postboten notiert, wann die im Postkasten eingeworfen wurde.
 

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