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Vollstreckungsbescheid

carrot

Aktives Mitglied
Nein da mein Konto erst in den nächsten Tagen ausreichend gedeckt sein wird.
Ziehen die dann einfach das Geld ein und die Sache ist vom Tisch? Dachte das geht erst in nem Monat und man hat eine Frist von 4 Wochen bis die Bank Geld an den Gläubiger rausgeben kann. Habe derzeit keinen Zugriff auf mein Konto deswegen und habe Angst dass es dann zu Rückbuchungen kommt am Anfang des nächsten Monats? Oder werden Kontobewegungen nicht beeinträchtigt?
Das Geld ist also nun über den Vollstreckungsbescheid vom Gläubiger (hier die KK) belagert worden, bzw. das Konto ist nun deswegen eingefroren ?
Die Summe ist noch auf dem Konto drauf aber weder Gläubiger noch Inhaber des Kontos kann dran.
Ja, das geht dann so 4 Wochen, dann kann der Gläubiger das Geld einziehen.
Rückbuchungen werden auch kommen, da das Konto ja zumindest für die Summe des Gläubigers nicht freigegeben ist.
Am besten mit dem Gläubiger Ratenzahlung versuchen, mit einem Ratenvertrag wird dann das Konto auch in der Regel wieder freigegeben.
ggf. sich an jemand dort wenden, der mehr zu sagen hat, als der Sachbearbeiter bzw. Vollstrecker der nicht wirklich entscheiden darf.
 

weidebirke

Urgestein
Sobald das Geld verbucht ist, ist Dein Konto wieder frei. Jetzt noch überweisen macht keinen Sinn, denn die Vollstreckung läuft ja schon und Du kommst ja auch gar nicht an Dein Konto.

Die Krankenkasse muss übrigens nicht den Weg über das Gericht gehen mit erst Mahn- dann Vollstreckungsbescheid. Du musst eine Vollstreckungsankündigung bekommen haben. Irgendwie mit der letzten Mahnung.

Nein, das Kind ist jetzt im Brunnen. Selbst wenn jetzt Abbuchungen zurück gehen, siehst Du das ja auf dem Kontoauszug und musst Dich halt drum kümmern, sobald das Konto wieder frei ist.
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Nein ich habe keinen Vollstreckungsbescheid erhalten.

Keine Ahnung wie das läuft, deshalb frage ich ja.
Mit dem Gehalt wird mein Kontostand ja deutlich über dem Geld, das dem Gläubiger zusteht, sein. Ich dachte man kann frei über das Geld, dass darüber hinausgeht, verfügen? Kann doch nicht allen ernstes jetzt sein, dass ich 2000 Euro auf dem Konto habe aber dann nichts mit dem Geld anfangen kann? Wie dämlich ist das denn?
Damit ist ja keinem geholfen.
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Ich kann jetzt nur kein Geld ziehen, weil die Summe weniger ist als dem Gläubiger zusteht. Aber sobald die Summe die vom Gläubiger übersteigt, müsste doch alles wieder gehen oder nicht? Also mit Erhalt des Lohns in den nächsten Tagen
 

weidebirke

Urgestein
Nein ich habe keinen Vollstreckungsbescheid erhalten.

Keine Ahnung wie das läuft, deshalb frage ich ja.
Mit dem Gehalt wird mein Kontostand ja deutlich über dem Geld, das dem Gläubiger zusteht, sein. Ich dachte man kann frei über das Geld, dass darüber hinausgeht, verfügen? Kann doch nicht allen ernstes jetzt sein, dass ich 2000 Euro auf dem Konto habe aber dann nichts mit dem Geld anfangen kann? Wie dämlich ist das denn?
Damit ist ja keinem geholfen.
Nein, die Krankenkasse muss keinen Vollstreckungsbescheid erwirken. Sie wird Dir die drohende Vollstreckung aber angekündigt haben.

Kontopfändungen sind immer oll und führen meist zu einem eingefrorenen Konto. Wenn Du genug Geld auf dem KOnto hast, dann geh morgen in die Filiale oder ruf dort an und kläre es.
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Sorry ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich habe keine Ankündigung für die Vollstreckung erhalten. Nur für die erste Summe, die ich dann direkt begleichen habe. Aber für die zweite Summe habe ich keine Ankündigung erhalten, nur gestern eine Brief, dass das Konto jetzt gepfändet wurde. Pfändungs und Einziehungsverfügung.
 

weidebirke

Urgestein
Sorry ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich habe keine Ankündigung für die Vollstreckung erhalten. Nur für die erste Summe, die ich dann direkt begleichen habe. Aber für die zweite Summe habe ich keine Ankündigung erhalten, nur gestern eine Brief, dass das Konto jetzt gepfändet wurde. Pfändungs und Einziehungsverfügung.
Ist Dein Konto schon gesperrt?
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Ja nur das Problem ist, das Geld kann doch erst nach 4 Wochen an den Gläubiger gehen oder nicht? Das heißt, ich werde Geld auf dem Konto haben und muss trotzdem warten und wovon soll ich den Monat leben???
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Ich vermute, dass ich nur kein Geld ziehen kann, weil noch weniger auf dem Konto ist, als dem Gläubiger zusteht
Sobald mein Lohn da ist, müsste ich doch alles was über die 200 Euro hinaus geht ziehen können, oder nicht?
 

weidebirke

Urgestein
Ja nur das Problem ist, das Geld kann doch erst nach 4 Wochen an den Gläubiger gehen oder nicht? Das heißt, ich werde Geld auf dem Konto haben und muss trotzdem warten und wovon soll ich den Monat leben???
Wieso erst nach vier Wochen? Soweit ich weiß, musst Du das Geld trotz Pfändung frei geben und wenn Du das machst, geht es schnell raus und Dein Konto wird wieder frei.

Ruf morgen in der Bank an und frage das genaue Procedere nach.
 

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