SFX
Aktives Mitglied
Naja, um welchen Betrag es sich dabei handelt wäre entscheidend! Sind es z.B. „nur“ 500€, so kann man diese im Zweifelsfall schnell mal locker machen und spontan zurückzahlen. Anders sieht es natürlich aus, wenn man 3000€ bekommt und diese direkt zum Neujahrsurlaub auf den Kopf haut!Fragwürdiger Genuss. Falls es zu Unrecht gezahlt wurde und auffällt, muss sie es ja zurückzahlen. Das Geld auszugeben kann daher als Schuss nach hinten losgehen. Genuß beim bloßen Anblick von Geld kenne ich nur von Dagobert Duck.
Ich würde einfach Klarheit haben wollen, um eben auch Handlungssicherheit zu bekommen, ob ich den Schotter ausgeben darf. Also nachfragen.
Komischer Betrieb übrigens, in dem individuelle Absprachen darüber entscheiden, wer Weihnachtsgeld bekommt und wer nicht. Ist das rechtlich überhaupt haltbar?
Bei einer Rückzahlungsforderung seitens des AG würde ich richtig empört tun! Nach dem Motto: „Was?! Meinen Sie denn nicht, dass mir etwas zusteht?! Ich habe mich derart ins Zeug gelegt und das ist jetzt der Dank dafür! Werde ich mir merken, so wird hier also Leistung belohnt!“
LG,
SFX