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Habe 2 Geburtsurkunden

G

Gelöscht 113038

Gast
Als ich geboren wurde, wurde mir der Name meiner Mutter gegeben.
2 Jahre später heiratete meine Mutter und ich bekam den Namen meines Vaters. (Mit neuer Geburtsurkunde)

Ich trug dann den Namen meines Vaters bis ich selbst geheiratet habe und den Name von meinem Mann angenommen habe.

Nur mal eine Verständnisfrage: wäre mein Geburtsname nicht eigentlich der,den ich zu meiner Geburt hatte?
Überall steht nämlich nur meines Vaters als Geburtsname....
 
G

Gelöscht 118344

Gast
Hallo @mjra

ohne die näheren Umstände zu kennen bzw. darauf einzugehen, wer dein leiblicher Vater ist; evtl. ja auch die gleiche Person, so hast Du bei der Geburt den Nachname deiner leiblichen Mutter erhalten, weil sie ledig war.

Dann hat sie deinen (leiblichen?) Vater geheiratet und mit der Heirat hat der Dich wohl adoptiert bzw. als eigenes Kind auch rechtlich angenommen. MIt der Heirat deiner Mutter und dem damit wohl erfolgten Namensübergang ist dann auch dein Nachname geändert worden, um das Familienleben zu wahren bzw. zu vereinfachen.

In meinen Augen ein ganz normaler Vorgang.
Aber woher kommt jetzt deine Fragestellung auf?

Wünsche Dir alles Gute.
 
G

Gelöscht 113038

Gast
Hallo @mjra

ohne die näheren Umstände zu kennen bzw. darauf einzugehen, wer dein leiblicher Vater ist; evtl. ja auch die gleiche Person, so hast Du bei der Geburt den Nachname deiner leiblichen Mutter erhalten, weil sie ledig war.

Dann hat sie deinen (leiblichen?) Vater geheiratet und mit der Heirat hat der Dich wohl adoptiert bzw. als eigenes Kind auch rechtlich angenommen. MIt der Heirat deiner Mutter und dem damit wohl erfolgten Namensübergang ist dann auch dein Nachname geändert worden, um das Familienleben zu wahren bzw. zu vereinfachen.

In meinen Augen ein ganz normaler Vorgang.
Aber woher kommt jetzt deine Fragestellung auf?

Wünsche Dir alles Gute.
Mein Vater ist schon mein Vater. Darum geht es jedoch hier nicht. Sondern um eine Definition. Laut Definition wäre mein Geburtsname mein Name zur Geburt. So finde ich die Definition jedenfalls überall online.... reell trage ich jedoch als Geburtnamen den Namen, den ich mit 2 bekam. WARUM weiß ich auch (Hochzeit), aber dann sollte ja die Defintion geändert werden?

Hintergrund meiner Frage: Mein echter G eburtsname ist tausendmal schöner als der meines Vaters. Ich kann mich damit viel besser identifizieren. Ich würde gern, dass mein echter Geburtsname auf meinem Ausweis als mein Geburtsname auftaucht. Und überlege, ob das wohl rechtlich geht...
 
G

Gelöscht 113038

Gast
Ich würde meinen, dass die zuletzt ausgestellte Geburtsurkunde maßgebend ist.
Das ist wohl so, trotzdem wäre laut Definition mein GEBURTSName ja ein anderer (und ich frage mich, ob ich diesen ursprünglichen ersten Namen wieder als Geburtsname eintragen lassen kann- meine Eltern sind sowieso geschieden und mit meinem Vater verbindet mich nur dieser Name)
 

kasiopaja

Urgestein
Das ist wohl so, trotzdem wäre laut Definition mein GEBURTSName ja ein anderer (und ich frage mich, ob ich diesen ursprünglichen ersten Namen wieder als Geburtsname eintragen lassen kann- meine Eltern sind sowieso geschieden und mit meinem Vater verbindet mich nur dieser Name)
Frage beim Standesamt nach, die können sicher weiterhelfen.
 
G

Gelöscht 118344

Gast
Die Namensänderung kann m.W. nicht geändert werden. Leider.
Aber Du kannst Dich gerne bei deiner örtlichen Kommune (Einwohnermeldeamt, Standesamt) auch mal informieren.

Eine Änderung kann nur aus triftigen Gründen (Zumutbarkeit, etc.) erfolgen bzw. durch Veränderung des persönliches Status (Heirat, etc.).

Aber all dies trifft wohl eher nicht auf Dich zu.
 
G

Gelöscht 113038

Gast
Eigentlich würde man vermuten, dass dein Geburtsname der Name zum Zeitpunkt der Geburt ist. In dem Fall ist aber dein Name gemeint, den du vor der Eheschließung hattest. Da es normalerweise nicht so oft vorkommt, dass der Name nach der Geburt ohne die eigene Eheschließung geändert wird, gibt es halt dafür keinen vernünftigen Namen.
Ja. Danke. Interessant für mich wäre zu wissen, ob ich meinen echten Geburtsnamen wieder als Geburtsnamen eintragen lassen darf. Ich versuche online was zu finden, aber zu diesem speziellen Thema finde ich nichts.
 
G

Gelöscht 113038

Gast
Der Nachname, den du nach der Eheschließung deiner Eltern bekommen hast, war dein neuer Nachname. Und der alte Nachname ungültig. Normal dürftest du nach deiner eigenen Eheschließung und Scheidung nur den Ehenamen behalten oder deinen vorherigen Namen wieder annehmen. Du kannst nicht den Namen zum Zeitpunkt der Geburt zurückerlangen.
Allerdings! habe ich schon erlebt, das Leute einfach mit der alten Geburtsurkunde hinmarschiert sind und das irgendwie durchging. Ich weiß nicht, in welchem Land du lebst. Aber probiers doch einfach aus.
In Deutschland. Waren deine Bekannten auch Deutsche? Das würde mir Mut geben. Immerhin hab ich meine eigentliche Urkunde noch :) Und meine Eltern sind eh geschieden, daher ist mein "Vater"name eigentlich (für mich) eh ungültig und auch nicht meine Wahl.
 

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