Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Habe 2 Geburtsurkunden

Silan

Aktives Mitglied
Ja. Danke. Interessant für mich wäre zu wissen, ob ich meinen echten Geburtsnamen wieder als Geburtsnamen eintragen lassen darf. Ich versuche online was zu finden, aber zu diesem speziellen Thema finde ich nichts.
Ich weiß von meiner Nichte her, dass der Geburtsname bis ich glaube zum 4. Lj geändert werden kann, sollten die Eltern heiraten. Danach bleibt der geburtsname. Der geänderte Geburtsname kann nicht zurück geändert werden.
Meine Schwägerin hat das damals versucht, nachdem sie sich dann wieder hat scheiden lassen. Die Tochter musste dann den Namen des Vaters behalten.
 

Silan

Aktives Mitglied
meine Eltern sind eh geschieden, daher ist mein "Vater"name eigentlich (für mich) eh ungültig und auch nicht meine Wah
In Deutschland haben die Eltern das Hoheitsrecht über den Vornamen und der Staat hat das Hoheitsrecht über den Nachnamen.
Wenn du den wechseln willst musst du das gut begründen, einfach nichtgefallen reicht nicht aus. Das geht bishin zu psychiatrischen Gutachten. Ich habe das durch, habe Vor- und Nachname geändert.
 

Paddelchen

Aktives Mitglied
Rufnamen ändern geht glaub ich sehr schlecht. Bei Änderung des Familienstandes kann man am Nachnamen schon was machen. Es sei denn, Du hast so einen schlimmen Vornamen, dass sogar Erwachsene Dich ständig mit ihrem Spott verfolgen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben