Ja. Danke. Interessant für mich wäre zu wissen, ob ich meinen echten Geburtsnamen wieder als Geburtsnamen eintragen lassen darf. Ich versuche online was zu finden, aber zu diesem speziellen Thema finde ich nichts.
Verstehe ich Dich richtig, dass Du heiratest oder geheiratet hast, den Namen deines Mannes angenommen hast (oder annehmen wirst) und TROTZDEM deinen Geburtsnamen ändern lassen willst?
Darf ich fragen wozu?
also ich meine....da Du sowieso einen neuen Namen nach der Heirat trägst, ist der bisherige ja eh nicht mehr entscheidend..
Oder willst Du einen Doppelnamen tragen?
Also ich würde mir da ehrlich gesagt keine Hoffnungen machen: den Namen zu ändern ist in Deutschland extrem schwer (ich habe das selber hinter mir und das war eine viel kleinere Änderung und selbst die war kaum möglich)
Es muss einen triftigen Grund geben, den Namen zu ändern und da Du den Namen sowieso nicht tragen wirst, lässt sich das bestimmt nicht ändern. (denn dann gibt es ja erstrecht keinen triftigen Grund, warum Du zB unter diesem Namen leidest oder deswegen irgendwelche Nachteile hast oä.)
Mit der alten Geburtsurkunde zum Standesamt zu marschieren wird ganz sicher nicht klappen, denn solche Dinge sind ja auch elektronisch erfasst. Da Du vor deiner Hochzeit den Namen der neuen Geburtsurkunde getragen hast und Dir dessen ja auch bewusst gewesen sein MUSST (Du hast vermutlich zB dein Abschlusszeugnis und den Führerschein usw mit diesem Namen gemacht) wäre das bestimmt auch strafbar, falls es Dir gelingen sollte, das Amt zu täuschen.
(was ich wie gesagt nicht glaube, denn Du musst dort ja auch einen Ausweis vorlegen, und dort wird dein bisheriger name ja auch drin stehen)
Einen Künstlernamen kannst du Dir auch nur eintragen lassen, wenn du tatsächlich Bekanntheitsgrad unter dem Künstlernamen erlangt hast: Also zB Bücher unter diesem Namen veröffnetlich hast oder Konzerte gegeben hast oder sowas.
Also für eine Namensänderung muss es immer einen gewichtigen Grund geben und da wird es wohl schwierig.