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Habe 2 Geburtsurkunden

G

Gelöscht 126488

Gast
Der Fall ist so spezifisch, ich denke da wird dir hier keiner konkrete Auskunft geben können - leider.
Mich würde allerdings das Ergebnis wirklich interessieren, es wäre schön, wenn du uns auf dem laufenden halten kannst!
 
G

Gelöscht 113038

Gast
Der Fall ist so spezifisch, ich denke da wird dir hier keiner konkrete Auskunft geben können - leider.
Mich würde allerdings das Ergebnis wirklich interessieren, es wäre schön, wenn du uns auf dem laufenden halten kannst!
Ja, war ein Versuch wert. Eigentlich müsste das doch aber ganz häufig passieren oder?? Es war doch üblich, dass der Name des Kindes nach Heirat noch angepasst wurde an den Mann.
Halte euch gern auf dem Laufenden :)
 
G

Guestxy

Gast
Mein Vater ist schon mein Vater. Darum geht es jedoch hier nicht. Sondern um eine Definition. Laut Definition wäre mein Geburtsname mein Name zur Geburt. So finde ich die Definition jedenfalls überall online.... reell trage ich jedoch als Geburtnamen den Namen, den ich mit 2 bekam. WARUM weiß ich auch (Hochzeit), aber dann sollte ja die Defintion geändert werden?

Hintergrund meiner Frage: Mein echter G eburtsname ist tausendmal schöner als der meines Vaters. Ich kann mich damit viel besser identifizieren. Ich würde gern, dass mein echter Geburtsname auf meinem Ausweis als mein Geburtsname auftaucht. Und überlege, ob das wohl rechtlich geht...
Glaube ich jetzt nicht (ohne es sicher zu wissen). Aber könntest du nicht deinen echten Geburtsnamen als Künstlernamen auf dem Ausweis eintragen lassen?

Dann hättest du den noch zusätzlich.
Als mögliches Problem würde ich Zeugnisse sehen, die auf deinen Vaternamen ausgestellt sind.

Da nachzuweisen, dass das deine sind, stell ich mir umständlich vor, wenn dein Geburtsname auf dem Ausweis ein anderer ist.
 
G

Gelöscht 113038

Gast
Glaube ich jetzt nicht (ohne es sicher zu wissen). Aber könntest du nicht deinen echten Geburtsnamen als Künstlernamen auf dem Ausweis eintragen lassen?

Dann hättest du den noch zusätzlich.
Als mögliches Problem würde ich Zeugnisse sehen, die auf deinen Vaternamen ausgestellt sind.

Da nachzuweisen, dass das deine sind, stell ich mir umständlich vor, wenn dein Geburtsname auf dem Ausweis ein anderer ist.
Hmmmm mit den Zeugnissen muss ich dir recht geben, soweit hatte ich noch gar nicht gedacht. Allerdings betrifft das bei mir nicht wirklich viel relevante Dokumente, diese könnte ich notfalls beglaubigen lassen.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Der Nachname, den du nach der Eheschließung deiner Eltern bekommen hast, war dein neuer Nachname. Und der alte Nachname ungültig. Normal dürftest du nach deiner eigenen Eheschließung und Scheidung nur den Ehenamen behalten oder deinen vorherigen Namen wieder annehmen. Du kannst nicht den Namen zum Zeitpunkt der Geburt zurückerlangen.
So schreibt es der "Verlag für Rechtsjournalismus/ Berlin ", vgl.:(I§I Geburtsname: Namensänderung möglich? I anwalt.org) auch:
Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

ABER:
die Möglichkeiten, eine Einbenennung rückgängig zu machen, müssten geprüft werden.
vgl. Seite des Bundesministeriums für Justiz: Microsoft Word - 230820_Namensrecht Beispielpapier.docx (bmj.de)
 
G

Gelöscht 127631

Gast
Hallo,

also bei mir ist es so, dass in meiner Urkunde der Geburtsname steht, und in einer zweiten Urkunde die Namensänderung (in meinem Fall durch Adoption) mit dem alten und dem neuen Namen. Damit ist der ursprüngliche Geburtsname erloschen). Der neue Name zählt als Geburtsname. Ob man seinen "echten" Geburtsnamen wieder annehmen kann, weiß ich nicht. Da sprech am besten mit dem Standesamt. Ich weiß von einem Bekannten, dass dessen Kinder zunächst bei der Geburt den Namen der Mutter hatten und später den Namen des Vaters annehmen könnten. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ja. Danke. Interessant für mich wäre zu wissen, ob ich meinen echten Geburtsnamen wieder als Geburtsnamen eintragen lassen darf. Ich versuche online was zu finden, aber zu diesem speziellen Thema finde ich nichts.
Verstehe ich Dich richtig, dass Du heiratest oder geheiratet hast, den Namen deines Mannes angenommen hast (oder annehmen wirst) und TROTZDEM deinen Geburtsnamen ändern lassen willst?
Darf ich fragen wozu?
also ich meine....da Du sowieso einen neuen Namen nach der Heirat trägst, ist der bisherige ja eh nicht mehr entscheidend..
Oder willst Du einen Doppelnamen tragen?
Also ich würde mir da ehrlich gesagt keine Hoffnungen machen: den Namen zu ändern ist in Deutschland extrem schwer (ich habe das selber hinter mir und das war eine viel kleinere Änderung und selbst die war kaum möglich)
Es muss einen triftigen Grund geben, den Namen zu ändern und da Du den Namen sowieso nicht tragen wirst, lässt sich das bestimmt nicht ändern. (denn dann gibt es ja erstrecht keinen triftigen Grund, warum Du zB unter diesem Namen leidest oder deswegen irgendwelche Nachteile hast oä.)
Mit der alten Geburtsurkunde zum Standesamt zu marschieren wird ganz sicher nicht klappen, denn solche Dinge sind ja auch elektronisch erfasst. Da Du vor deiner Hochzeit den Namen der neuen Geburtsurkunde getragen hast und Dir dessen ja auch bewusst gewesen sein MUSST (Du hast vermutlich zB dein Abschlusszeugnis und den Führerschein usw mit diesem Namen gemacht) wäre das bestimmt auch strafbar, falls es Dir gelingen sollte, das Amt zu täuschen.
(was ich wie gesagt nicht glaube, denn Du musst dort ja auch einen Ausweis vorlegen, und dort wird dein bisheriger name ja auch drin stehen)
Einen Künstlernamen kannst du Dir auch nur eintragen lassen, wenn du tatsächlich Bekanntheitsgrad unter dem Künstlernamen erlangt hast: Also zB Bücher unter diesem Namen veröffnetlich hast oder Konzerte gegeben hast oder sowas.
Also für eine Namensänderung muss es immer einen gewichtigen Grund geben und da wird es wohl schwierig.
 
G

Gelöscht 113038

Gast
So schreibt es der "Verlag für Rechtsjournalismus/ Berlin ", vgl.:(I§I Geburtsname: Namensänderung möglich? I anwalt.org) auch:
Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

ABER:
die Möglichkeiten, eine Einbenennung rückgängig zu machen, müssten geprüft werden.
vgl. Seite des Bundesministeriums für Justiz: Microsoft Word - 230820_Namensrecht Beispielpapier.docx (bmj.de)

Danke dir! Mein Fall wird in Punkt 4 dargestellt. Laut diesem Dokument scheint es sehr wohl möglich zu sein. :)
 

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