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Abgehauen und dem Freund hörig

Sissi

Neues Mitglied
Und der eine Stuhl hat sich jetzt einen anderen Platz gesucht.
Eigentlich folgerichtig.



Vielleicht handeln die Eltern des Freundes tatsächlich aus Sorge. Es scheint ja schlimm zugegangen zu sein bei euch.

Wie kommst du auf diese Idee?
Ist dein Sohn auch unglücklich?
Also wie es jetzt läuft bin ich mir um deren Sorge nicht so sicher, muß nicht in die Schule,gehen ständig einkaufen .... ja da kann sie tun und machen wie sie will weitgehend. Hier leider nicht. Nein mein Sohn ist nicht unglücklich. Ich stehe oder habe es auch immer mich vor meine Kinder gestellt. Sie hat nur vor 5 Jahren das erste Mal jemanden mitgebracht wo ich ihr den Umgang verbieten mußte, denn da wurde es kriminell und seither geht das. Und nun hat sie ne Familie gefunden wo sie sich besser fühlt, aber sie nicht für geregelte Abläufe sorgen. Die Schulpflicht interessiert bei denen nicht. Da ist es wichtiger, das die Kinder ihren eigenen Bedürfnissen nachgehen.
Es ist einfach wie es ist. Ich hab dem JA gesagt ihr könnt euch kümmern ich nicht mehr. Mir fehlt die Kraft und die wo noch da ist muß ich woanders investieren.
 
G

Gelöscht 128632

Gast
Sie wird bald 18, rein rechtlich wird ab da auch das JA sich nicht mehr groß kümmern, auch was Schulpflicht angeht. Ich glaube je mehr du da kämpfst, ihr einzubläuen was gut für sie ist, ihr den Umgang zu Leuten verbietest die du als schlecht für sie empfindest usw. um so mehr distanziert sie sich noch und so erreichst du sie erst recht nicht. Die Kluft zwischen euch scheint ja jetzt schon groß zu sein. Lass sie ihre Fehler machen, ja auch mal hinfallen, muss gelernt werden. Mit Vernunft und Beratung kommt man an rebellierenden Teenagern eher nicht ran. Vielleicht besinnt sie sich von allein und kommt selbst wieder zurück, sobald der Freund und seine Familie ihrer überdrüssig geworden ist, denn die meisten Beziehungen halten sich ja in dem Alter nicht so lang. Wenn nicht soll sie ihr Ding machen, theoretisch ist sie nicht mehr von einer Mutterperson abhängig in dem Alter und könnte für sich selbst sorgen.

Es ist richtig, steck deine Energie in das kleinere Kind, das dich mehr braucht.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Selbst wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium begönne und daher an sich unterhaltsberechtigt wäre: soweit ich weiß, haben Eltern das Recht, den Unterhalt - soweit zumutbar - in Naturalien abzuleisten. Also durch Zimmer im eigenen Haus und Essen auf dem Tisch.

Als unzumutbar gilt das eigentlich nur dann, wenn die Ausbildungsstätte z.B. 2 Stunden einfache Strecke weit weg ist und ein Pendeln von zu Hause aus daher nicht zumutbar ist. Oder bei physischer und/oder psychischer Misshandlung im Elternhaus. Also wenn ihr sie schlagen würdet, einsperren oder beleidigen. Dass sie deinen Lebenspartner nicht mag, ist in meinen Augen kein Grund für die Unzumutbarkeit des zuhause wohnens. im Zweifel würde ich auch das Jugendamt fragen, ob die Zustände bei euch als unzumutbar angesehen werden können und inwieweit sie eine Mitwirkungspflicht für ein funktionierendes Miteinander hat, um den Unterhalt im Elternhaus zu ermöglichen.

Und sowieso muss sie dazu überhaupt erst die Schule besuchen, bzw. anschließend eine Ausbildung bzw. ein Studium machen. Ich würde die Nachweise anfordern, dass sie dieser Pflicht auch nachkommt. Also dass sie tatsächlich in der Schule erscheint. Ggf. würde ich ihr anbieten, dass du ihr zwar Geld für Unterhalt gibst, aber nur, solange sie dir nachweisen kann, dass sie tatsächlich zur Schule geht (als anreiz, dass sie wenigstens den Abschluss macht).

Viel machen kannst du jedenfalls im Moment nicht. Das Jugendamt weiß jetzt erst mal Bescheid, vielleicht klappt es ja mit der Wohngruppe. Wegen deinem Sohn würde ich mir keine Sorge machen. Der wird nur dann herausgeholt, wenn es ihm tatsächlich schlecht bei euch gehen sollte. Nur wegen einer Problemschwester wird kein Kind herausgeholt. Normal holen Jugendämter in solchen Fällen wirklich nur die Problemkinder heraus.

Ansonsten tut etwas Abstand vielleicht gut. Ich kann mir vorstellen, dass sie es jetzt eben erst einmal toll findet, keine Regeln mehr zu haben. Das ändert sich vielleicht mit der Zeit. Außerdem kann sie später immer noch via Abendschule einen Schulabschluss nachholen, wenn sie sich gerade nicht dazu aufraffen kann.
 

Sissi

Neues Mitglied
Selbst wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium begönne und daher an sich unterhaltsberechtigt wäre: soweit ich weiß, haben Eltern das Recht, den Unterhalt - soweit zumutbar - in Naturalien abzuleisten. Also durch Zimmer im eigenen Haus und Essen auf dem Tisch.

Als unzumutbar gilt das eigentlich nur dann, wenn die Ausbildungsstätte z.B. 2 Stunden einfache Strecke weit weg ist und ein Pendeln von zu Hause aus daher nicht zumutbar ist. Oder bei physischer und/oder psychischer Misshandlung im Elternhaus. Also wenn ihr sie schlagen würdet, einsperren oder beleidigen. Dass sie deinen Lebenspartner nicht mag, ist in meinen Augen kein Grund für die Unzumutbarkeit des zuhause wohnens. im Zweifel würde ich auch das Jugendamt fragen, ob die Zustände bei euch als unzumutbar angesehen werden können und inwieweit sie eine Mitwirkungspflicht für ein funktionierendes Miteinander hat, um den Unterhalt im Elternhaus zu ermöglichen.

Und sowieso muss sie dazu überhaupt erst die Schule besuchen, bzw. anschließend eine Ausbildung bzw. ein Studium machen. Ich würde die Nachweise anfordern, dass sie dieser Pflicht auch nachkommt. Also dass sie tatsächlich in der Schule erscheint. Ggf. würde ich ihr anbieten, dass du ihr zwar Geld für Unterhalt gibst, aber nur, solange sie dir nachweisen kann, dass sie tatsächlich zur Schule geht (als anreiz, dass sie wenigstens den Abschluss macht).

Viel machen kannst du jedenfalls im Moment nicht. Das Jugendamt weiß jetzt erst mal Bescheid, vielleicht klappt es ja mit der Wohngruppe. Wegen deinem Sohn würde ich mir keine Sorge machen. Der wird nur dann herausgeholt, wenn es ihm tatsächlich schlecht bei euch gehen sollte. Nur wegen einer Problemschwester wird kein Kind herausgeholt. Normal holen Jugendämter in solchen Fällen wirklich nur die Problemkinder heraus.

Ansonsten tut etwas Abstand vielleicht gut. Ich kann mir vorstellen, dass sie es jetzt eben erst einmal toll findet, keine Regeln mehr zu haben. Das ändert sich vielleicht mit der Zeit. Außerdem kann sie später immer noch via Abendschule einen Schulabschluss nachholen, wenn sie sich gerade nicht dazu aufraffen kann.
Danke, ja ich lass sie jetzt und wenn sie Gesprächstermin ist, dann kann ich vielleicht auch mehr erreichen. Die Nachweise hab ich bei ihr angefordert, aber da kommt nichts. Ja klar die Schule ist hier und sie ist nicht da. Wenn sie 18 ist macht sie eh was sie will mit schule und co. Dann mal sehen. Ich hoffe das sie bald wieder die Einsicht bekommt, das es nicht immer das Beste ist wegzudenken anstatt die Probleme zu lösen. Allerdings geht das nur mit reden, Kompromisse schließen usw.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Ich hoffe das wir nun bald den Termin für die Rehamaßnahme,mit der Sie einverstanden war, erhalten und sich dann ein bißchen was regeln tut.
Was für Rehamaßnahmen?

In welcher Klasse ist deine Tochter?
Warum schlägst du nicht dort auf und machst ein Fass auf? Ich würde mal so richtig eskalieren, Fakt.
Deine Tochter ist noch keine 18 und du lüsst eine andere Frau entscheiden ob deine Tochter noch in die Schule muss. Was ist das für ein soziales Umfeld in dem sie sich bewegt?
 

Marisol

Sehr aktives Mitglied
Warum schlägst du nicht dort auf und machst ein Fass auf? Ich würde mal so richtig eskalieren, Fakt.
Die Schule kann da gar nichts machen.
Wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihr Kind zum Schulbesuch anzuhalten, stehen ihnen viele Erziehungsberatungen zur Verfügung. Die Lehrer können das Kind nicht mit dem Lasso einfangen und sollenen es auch nicht.
Die Tochter leidet von Kindesbeinen an unter der häuslichen Lage und dem Stiefvater. Wir wissen nicht, was da vorgefallen ist. Es ist völlig ok, sie erstmal aus dem laufenden Betrieb rauszuholen und zu stabilisieren.
Den 10-er-Abschluss wird sie haben; wenn sie stabil ist, kann sie eine Ausbildung beginnen. Je nach Bundesland ist sie auch U18 nicht mehr schulpflichtig, wenn sie 10 Jahre rum hat.
Deine Tochter ist noch keine 18 und du lüsst eine andere Frau entscheiden ob deine Tochter noch in die Schule muss. Was ist das für ein soziales Umfeld in dem sie sich bewegt?
Und was war es für ein soziales Umfeld, in dem sie sich zuvor bewegt hat?
 
Zuletzt bearbeitet:

Sissi

Neues Mitglied
Was für Rehamaßnahmen?

In welcher Klasse ist deine Tochter?
Warum schlägst du nicht dort auf und machst ein Fass auf? Ich würde mal so richtig eskalieren, Fakt.
Deine Tochter ist noch keine 18 und du lüsst eine andere Frau entscheiden ob deine Tochter noch in die Schule muss. Was ist das für ein soziales Umfeld in dem sie sich bewegt?
Ja so hatte ich auch mal gedacht, aber das JA ist da anderer Meinung. Diese psychosomatische Reha ist das einzige wo sie sich drauf eingelassen hat hinzugehen. Das ist alles mit Absprache vom Arzt und JA gelaufen und jetzt, weil es ihr nicht gut ging ist sie abgehauen. Ich würde sie zu gerne holen, aber auch ein Arzt rät ab sie ohne ihre Einsicht und Bereitschaft abzuholen.
Ja jetzt lass ich das JA schalten und walten. Vielleicht erreicht ein Außenstehender mehr. Ich weiß es auch nicht, wie es jetzt der allerbeste Weg für ins alle wäre.
 

Sissi

Neues Mitglied
Die Schule kann da gar nichts machen.
Wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihr Kind zum Schulbesuch anzuhalten, stehen ihnen viele Erziehungsberatungen zur Verfügung. Die Lehrer können das Kind nicht mit dem Lasso einfangen und können es auch nicht.
Die Tochter leidet von Kindesbeinen an unter der häuslichen Lage und dem Stiefvater. Wir wissen nicht, was da vorgefallen ist. Es ist völlig ok, sie erstmal aus dem laufenden Betrieb rauszuholen und zu stabilisieren.
Den 10-er-Abschluss wird sie haben; wenn sie stabil ist, kann sie eine Ausbildung beginnen. Je nach Bundesland ist sie auch U18 nicht mehr schulpflichtig, wenn sie 10 Jahre rum hat.

Und was war es für ein soziales Umfeld, in dem sie sich zuvor bewegt hat?
Hier ist noch Schulpflicht bis 18. So oder so hat sie keinen Abschluß, wenn sie jetzt geht.
Die Familie von dem Freund sind so manipulierend, daß sollte man nicht glauben das es sowa gibt. Und aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten, wird das Ganze schwerer sie da rauszubekommen. Nächste Woche geh ich noch zum Rechtsbeistand und frag mal nach was er meint, wie und was man machen könnte. Selbst das JA hat schon Bekanntschaft mit diesem manipulativen Verhalten gemacht von dieser Familie.
Wäre sie nicht verhaltensauffällig wäre ich glaub schon längst den Weg gegangen sie mit der Polizei zu holen.
 

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