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Verständnisfrage zu einem Mini-Job

CAT

Aktives Mitglied
Also, ich kann nirgendwo nachfragen, weil es um niemanden speziell geht - außer um mein persönliches Interesse.

Ich habe -um meine Neugier zu befriedigen- bei der Mini-Job Zentrale angerufen und diese hat mir bestätigt, dass all diese im Bild aufgeführten Abgaben " in den großen Topf" wandern.

@Portion Control

magst du mir den Teil deines Satzes näher erklären?

sondern darum das eine familienversicherte Person, die plötzlich arbeitet, höhere Kosten für die Krankenkasse bedeutet, als jemand der ohne Tätigkeit ist und nur zu Hause rumhängt.


Warum genau verursacht die Person mit Minijob, welche über einen Ehepartner familienversichert ist höhere Kosten für die Krankenkasse, als die Person die zu Hause bleibt und auch familienversichert ist?
 

kasiopaja

Urgestein
Ich glaube die Abgabe für die U1 ist zusätzlich zur normalen KV, oder?

Anhang anzeigen 35865
Die U1-Umlage ist für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern und sichert denen einen Zuschuss zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Mitarbeiter.

.

 

Portion Control

Urgestein
Ich hab eben mal geschaut bei jemandem mit 420 Euro.

Pauschale KV Euro 54,60
Pauschale RV Euro 63,00
Pauschale LSt Euro 8,40

Sind also genau die Prozente wie beim TE auch.
Mitarbeiter erhält bei uns die vollen 420 Euro wegen Ablehnung Zahlung in die RV.

Aber bei uns gehen die anderen Posten nicht ab. Keine U1, U2 und auch keine Insoumlage.
 

Portion Control

Urgestein
okay, passt. Auf der Lohnabrechnung stehen nur die von mir genannten.
Auf dem Beitragsnachweis von der KK sind auch die U1, U2 und die InsoUmlage zu finden.

Vielleicht sind diese Details für den Mitarbeiter so unwesentlich, dass sie deshalb auf der Abrechnung nicht aufgeführt sind.
 

kasiopaja

Urgestein
okay, passt. Auf der Lohnabrechnung stehen nur die von mir genannten.
Auf dem Beitragsnachweis von der KK sind auch die U1, U2 und die InsoUmlage zu finden.

Vielleicht sind diese Details für den Mitarbeiter so unwesentlich, dass sie deshalb auf der Abrechnung nicht aufgeführt sind.
Die Umlagen stehen auf keiner Lohnabrechnung, weil sie für den AN nicht relevant sind und den auch nichts angehen.
 
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