Andreas900
Sehr aktives Mitglied
Nein, das ist juristisch falsch.Nicht ganz richtig. Das Gericht auch festgestellt, dass das Werteurteil „Faschist“ durchaus auch auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht. (siehe Seite 7)
Die Angeklagte hat nämlich durch Zitatstellen aus Höckes Buch und Presseberichterstattungen belegen können (siehe Seite 6 u. 7 des Urteils), dass er ein Faschist ist. Dass Höcke ein Faschist ist, ist daher nicht nur eine Meinung sondern durchaus eine Tatsache.
Richtig ist, wie du schreibst, dass das Werteurteil "Faschist" auf Tatsachen beruht. Sonst dürfte man solche Werturteile ja nicht öffentlich von sich geben. Es gibt Aussagen von Höcke, die sich faschistisch einordnen lassen, ja!
Das Gerichtsurteil beinhaltet aber ausdrücklich, dass die Beklagte nicht beweisen muss, dass Höcke ein Faschist ist. Es ging nur darum, ob es ausreichend Anhaltspunkte gibt, dass die Beklagte öffentlich die Meinung vertreten darf, dass Höcke ein Faschist sei.
An keiner Stelle des Gerichtsverfahren hat das Gericht geprüft, ob Höcke wirklich ein Faschist ist.
Daher ist deine Aussage, dies sei eine Tatsache, juristisch falsch.
Sonst zeig mir bitte die Stelle aus dem Urteil, in der das Gericht gesagt hat "Höcke ist ein Faschist".