Nichts sagt er dazu, er meint Unterbringung von ihm , dann heim.Du schreibst er bedroht dich mit dem Tod.
Was sagt dein anwaltlicher Beistand dazu bezüglich eventueller Verwirkung des Unterhaltsanspruchs?
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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
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