Eine andere gute Frage stellte heute eine Kollegin … wie können die , wenn man nur bis 11/23 Kunde war, im März per Lastschrift noch Geld einziehen wenn man kein Kunde mehr ist? Und diese ganzen Miesmachersprüche hier brauch ich nich, genauso wenig Sprüche wie 1000€ sind für uns Peanuts!
Ich frage mich eher, warum du auf die ganzen Fragen der User hier nicht eingehst, sondern stattdessen mal rundherum austeilst?!
Was ist denn mit den Fragen:
- Hast du ein Online-Konto?
- Liegt die Abschlussrechnung evtl. im Online Postfach?
- Hast du deine Zählerstände bisher gemeldet an den alten Anbieter?
- Hast du den Zählerstand beim neuen Anbieter 11/23 gemeldet?
- Was sagt deren Kundenhotline?
- Hattest du einen Sondertarif oder warst du im Grundversorgungstarif?
- Wie hoch sind Grund- und Arbeitspreis?
wie können die , wenn man nur bis 11/23 Kunde war, im März per Lastschrift noch Geld einziehen wenn man kein Kunde mehr ist?
Das ist relativ einfach. Falls du denen eine Einzugsermächtigung erteilt hast(was du vermutlich hast), dann dürfen sie das Geld auch abbuchen. Wenn man einen Vertrag kündigt, dann sollte man gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen, um die Abschlussrechnung eben erst prüfen zu können. Falls du die Ermächtigung nicht widerrufen hast oder der neue Anbieter für dich gekündigt hat, dann dürfen sie so lange abbuchen, wie offene Rechnungen vorhanden sind.