Ein Fehler unserer Gesetzgebung, sie hält sich in Sachen Strafmündigkeit an Regelungen die irgendwann Anfang 20. Jahrhundert eingeführt wurde, also vor 100 Jahren als Erziehungsmaßnahmen durch Eltern und Lehrer noch ganz anders aussahen (Prügel schon bei geringen Vergehen, ein Kind das damals zum Mörder geworden wäre, wäre nicht mit Federn gepinselt worden, sondern hätte wie ein Erwachsener die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen)Auch 13 Jährige, der die Tage in Dortmund einen Obdachlosen erstochen hat, war wohl nicht Deutscher.
Es handelte sich um einen bulgarischen Jungen.
Die Tat wird straffrei bleiben, weil der Junge noch nicht strafmündig ist.
und dringend an unsere heutige Zeit angepaßt werden muß, wo die Verrohung schon unter Kindern dramatisch zunimmt und obendrein auch Informationen aller Art mühelos zugänglich sind - die Kids googeln ganz gezielt, was können sie sich in ihrem Alter (noch) leisten, und nützen das aus, wenn sie dann einen Groll gegen ein anderes Kind haben oder einfach nur mal testen wollen wie das ist, jemanden abzustechen, dann wird das ohne Bedenken oder Rücksichtnahme durchgezogen.
Vielleicht sollte man deshalb besser mal mit voller Absicht und in allen Medien die Folgen für diese Täterkinder veröffentlichen: erzwungener Umzug der Familie die sich in der Gegend dann nicht mehr blicken lassen kann weil auf ewig als Familie eines Mörders verschrien, und dauerhafte Unterbringung in Jugendpsychiatrie oder ähnlichen Einrichtungen für den Täter selber, wo dann (hoffentlich) auch keine Federpinselei stattfindet.