Pechvogelhoch10
Mitglied
Antrag auf Bekanntgabe der Berufshaftpflichtversicherung habe ich bereits gestellt. Die Antwort steht aus. Allerdings wurde mir bei einem Beratungsgespräch mitgeteilt, dass die Versicherung nur zahlt, wenn der Steuerberater Fehler gemacht hat, nicht bei Untätigkeit.Wenn Du die Tatsachen so nachweisen kannst und sogar schon für die Abschlussabrechnung bezahlt hast (was den Auftrag beweist), dann hast Du einen Ersatzanspruch gegen den Stb bzw. seine Berufshaftpflicht, welche er zwingend gehabt hat. Stb sind gem. § 55 f StBerG verpflichtet eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Mir ist zur Anzeige und zu privatrechtlichen Schritten gegen den Steuerberater geraten worden. Ersteres ist inzwischen erledigt. Letzteres noch nicht. In dem Beratungsgespräch habe ich um eine Empfehlung bzgl. eines guten RA für Steuerrecht gefragt. Ich wurde mehrfach daraufhin gewiesen, dass ich mir gut überlegen soll, ob ich einen solchen einschalten will, da diese sehr teuer sind und ich genau abwägen soll, ob sich das rechnet. Auch auf Prozessrisiken und mögliche weitere Kosten wurde ich hingewiesen.
Ich finde es absolut nicht ok, dass du mir vorwirfst, passiv zu sein. Passiv hieße nichts tun. Das trifft nicht zu! Ich habe diverse Briefe beantwortet, zahlreiche E-Mails geschrieben und Telefonate sowie Beratungsgespräche geführt. Nichts hat geholfen. Zudem habe ich Internetrecherche betrieben und war bei der Polizei. Diese hat die Anzeige aufgenommen. Mal schauen, was sich dadurch ergibt.