natasternchen
Aktives Mitglied
Wenn Du die Tatsachen so nachweisen kannst und sogar schon für die Abschlussabrechnung bezahlt hast (was den Auftrag beweist), dann hast Du einen Ersatzanspruch gegen den Stb bzw. seine Berufshaftpflicht, welche er zwingend gehabt hat. Stb sind gem. § 55 f StBerG verpflichtet eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.Ja, grundsätzlich schon. Allerdings habe ich kein Geld für den Rechtsstreit. Der Steuerberater ignoriert jeglichen Kontaktversuch. Für einen Rechtsstreit inkl. Anwalt und Gerichtskosten, fehlt mir schlichtweg das Geld.
Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt (habe im anderen Beitrag schon ausführlicher dazu geschrieben).
Dafür brauchst Du aber einen Anwalt und es ist wenig hilfreich, dass Du hier dreimal antwortest, dass dir dafür das Geld fehlt, denn dann kannst Du einfach nur passiv bleiben. Weder die Kammer noch jemand anders wird Dir das Problem kostenlos lösen. Du kannst versuchen, Prozesskostenhilfe zu beantragen.