Pechvogelhoch10
Mitglied
Im aktuellen Fall geht es "nur" um eine Phase der Überbrückungshilfe. Diese ist, aus mir unbekannten Gründen, abgelehnt worden. Die vorherigen Phasen wurden bewilligt. Zu den Gründen der Ablehnung kann ich nichts sagen, da ich den Ablehnungsbescheid nicht erhalten habe. Mein Steuerberater hat diesen laut Bezirksregierung erhalten. Er hat ihn jedoch nicht an mich weitergeleitet.Eine fehlende Schlussabrechnung scheint mir hier nicht abwegig zu sein.
Eine fehlende Schlussabrechnung kann für die Phase, um die es hier primär geht, daher nicht in Frage kommen.
Allerdings befürchte ich, dass mein Steuerberater die Schlussabrechnungen für die anderen Phasen nicht gemacht hat, obwohl es vereinbart war und somit weiterer Ärger droht.
Ich habe den Sachverhalt geschildert und um Akteneinsicht gebeten. Diese wurde mir nicht gewährt. Nachdem ich nach erneutem Nachhaken erfahren habe, dass es einen Ablehnungsbescheid gab und dieser an meinen Steuerberater ging, habe ich nach dem Bescheid gefragt. Als Antwort erhielt ich den Hinweis, wann der Ablehnungsbescheid an den Steuerberater ging und das eine weitere Auskunft nicht erfolgt.Wichtig ist hier eine Trennung -auch gedanklich- im Vorgehen a) gegen die Behörde, die den Rückzahlungsbescheid erlassen hat (Außenverhältnis) und b) mit dem Steuerberater (Innenverhältnis).
a) Hast du eine Kopie vom Rückzahlungsbescheid erbeten? Das habe ich bisher nicht gelesen. Kostet ein bisschen was, aber du brauchst das Teil.
Das du keine Kenntnis hattest davon, ist leider unbeachtlich. Der StB war empfangsbevollmächtigt, er hat es bekommen und damit hast du nach Fiktion auch bekommen und zur Kenntnis nehmen können.
Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist der Zug wohl abgefahren.
Frist nach Wegfall des Hindernisses sind je nach Gesetz unterschiedlich, hier im Thread standen mal 2 Wochen, im Steuerrecht ist es ein Monat. Beide Zeiträume dürften inzwischen verstrichen sein,
Ja. Der Mitarbeiter sagte mir, dass sie dafür in diesem Fall nicht zuständig sind, da mein Steuerberater kein Mitglied der Kammer mehr ist. Anders hätte es ausgesehen, wenn mein Steuerberater, während er Kammermitglied war, z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma läge oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht arbeiten könne. Dann hätten sie jemanden gestellt...Die StB-Kammer ist verpflichtet, einen Ersatz-StB zu stellen, wenn deiner nicht mehr -aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr tätig ist. Zunächst ist zwar deiner dazu verpflichtet, aber wenn er das nicht getan hat, muss die StB-Kammer sich bemühen, einen ihrer Mitglieder zu bauftragen, das abzuwickeln. Hast du mal danach gefragt?
Als ich danach geschildert habe, dass ich trotz intensiver Bemühungen keinen neuen Steuerberater gefunden habe und um eine Empfehlung gebeten habe, meinte der Mitarbeiter, dass er das aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht macht.