Hier und
hier habe ich Hinweise zum Verfahren, auch mit Hinweisen zu einer Rückzahlung gefunden.
Da steht z.B. drin, dass bei fehlender Schlussabrechnung durch den prüfenden Dritten (hier wohl der Steuerberater -StB-) der gesamte Betrag zurückgefordert wird.
Eine fehlende Schlussabrechnung scheint mir hier nicht abwegig zu sein.
Wichtig ist hier eine Trennung -auch gedanklich- im Vorgehen a) gegen die Behörde, die den Rückzahlungsbescheid erlassen hat (Außenverhältnis) und b) mit dem Steuerberater (Innenverhältnis).
a) Hast du eine Kopie vom Rückzahlungsbescheid erbeten? Das habe ich bisher nicht gelesen. Kostet ein bisschen was, aber du brauchst das Teil.
Das du keine Kenntnis hattest davon, ist leider unbeachtlich. Der StB war empfangsbevollmächtigt, er hat es bekommen und damit hast du nach Fiktion auch bekommen und zur Kenntnis nehmen können.
Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist der Zug wohl abgefahren.
Frist nach Wegfall des Hindernisses sind je nach Gesetz unterschiedlich, hier im Thread standen mal 2 Wochen, im Steuerrecht ist es ein Monat. Beide Zeiträume dürften inzwischen verstrichen sein,
b) Hier sollte aus meiner Sicht der Schwerpunkt deiner Bemühungen liegen.
Die StB-Kammer ist verpflichtet, einen Ersatz-StB zu stellen, wenn deiner nicht mehr -aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr tätig ist. Zunächst ist zwar deiner dazu verpflichtet, aber wenn er das nicht getan hat, muss die StB-Kammer sich bemühen, einen ihrer Mitglieder zu bauftragen, das abzuwickeln. Hast du mal danach gefragt?
Und nichts mehr telefonisch klären wollen, da hat man nachher nichts in der Hand. Wer schreibt, der bleibt.