Pechvogelhoch10
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Das habe ich schon. Allerdings kann ich mich nicht direkt an die Haftpflichtversicherung meines Steuerberaters wenden, sondern muss den Steuerberater zunächst verklagen. Bei Erfolg kann ich das Urteil samt Schadensersatzanspruch bei der Versicherung einreichen.Oder über die Steuerberaterkammer diesen Anbieter der Haftplicht ausfindig machen.