Dalmatiner
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Nein, das wissen wir nicht.Oje... d.h. es wird auf jeden Fall vollstreckt
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Nein, das wissen wir nicht.Oje... d.h. es wird auf jeden Fall vollstreckt
Das habe ich schon. Allerdings kann ich mich nicht direkt an die Haftpflichtversicherung meines Steuerberaters wenden, sondern muss den Steuerberater zunächst verklagen. Bei Erfolg kann ich das Urteil samt Schadensersatzanspruch bei der Versicherung einreichen.Oder über die Steuerberaterkammer diesen Anbieter der Haftplicht ausfindig machen.
Das frage ich in der Beratung auf jeden Fall!Kann man nicht die Forderung in dem Fall einfach an den Steuerberater abtreten lassen?
Bzw. den Weg dazu, müsste wohl ein Anwalt ebnen.
Da sind wir wieder beim Thema Anwalt und Beratungshilfeschein.
Ich würde denen einfach axhreiben dass ein Versixheringsfall eingetreten ist und alle Interlagen plus Mahnung und Vollstrckungsankündigung in Kopie dort einreichen. Wieder per Einsxhreiben mit Rückschein. Setze eine Frist, bis zu der du eine Rückantwort erwartest.Bei Erfolg kann ich das Urteil samt Schadensersatzanspruch bei der Versicherung einreichen.
Wenn ich den Fragebogen ausfülle, wo quasi nur drin steht, dass ich keine verwertbaren Einkünfte habe, geben die sich dann damit zufrieden? D.h. verschafft das Ausfüllen des Fragebogens mir Zeit, damit ich mich um das Einschalten eines Anwalts und den folgenden Prozess kümmern sowie das Urteil abwarten kann, ohne das in der Zwischenzeit etwas passiert?Du solltest dich umgehend bei denen melden und mitteilen, daß du über keine verwertbaren Einkünfte verfügst. Normalerweise kann man sich dann auf eine Ratenzahlung einigen. Bei dir ist das aber sinnlos, wenn du 50€ im Monat gibst und 20 000€ oder so zurückzahlen sollst.
Da ich nicht arbeite, sondern studiere fällt eine Lohnpfändung weg.Vollstreckung erfolgt nur, wenn du gar nichts machst. Dann kommt wirklich der Gerichtsvollzieher. Sie können aber auch versuchen, etwas direkt vom Einkommen zu pfänden. Das bedeutet, daß dein Arbeitgeber das direkt an diese Stelle abführen muss und du diesen Anteil gar nicht erst ausgezahlt bekommst.
Ich weiss, dass das blöd ist aber ich habe den Bescheid leider nicht.Das hängt aber wieder von de Art der Forderung ab, glaube ich. Es dreht sich immer im Kreis. Ohne diesen Rückforderungsbescheid kann man keine einzige Frage richtig beantworten.
Ist eine Umwandlung in ein P-Konto in diesem Fall sinnvoll?Bei einer Kontopfändung kann man so 1300€ behalten, vielleicht auch etwas mehr mittlerweile. Wenn das feststeht, warten sie einfach und prüfen das immer wieder mal nach.
Die Bank bekommt einfach den Auftrag, alles über der Grenze abzuführen. Und wenn das 10 Jahre lang nicht geht, stört das diese Einzugsstelle nicht. Die Forderung besteht quasi ewig.
Ich würde denen einfach axhreiben dass ein Versixheringsfall eingetreten ist und alle Interlagen plus Mahnung und Vollstrckungsankündigung in Kopie dort einreichen. Wieder per Einsxhreiben mit Rückschein. Setze eine Frist, bis zu der du eine Rückantwort erwartest.
Wozu könnte eine Ablehnung gut sein?In der Antwort die du sicher bekommst werden sie Genaueres darüber sagen, unter welchen Umständen sie leisten. Und die voraussichliche Ablehnung könnte wieder an anderer Stelle helfen.
Rein praktisch werden sie nach Erhalt des Fragebogens etwas gemächlicher Arbeiten da ja jetzt nichts zu holen ist. Aber offiziell läuft das alles weiter. Es gibt keine Pause in diesem Sinn.D.h. verschafft das Ausfüllen des Fragebogens mir Zeit, damit ich mich um das Einschalten eines Anwalts und den folgenden Prozess kümmern sowie das Urteil abwarten kann, ohne das in der Zwischenzeit etwas passiert?
Kann das Ausfüllen des Fragebogens negative Konsequenzen für mich haben, wie z.B. Eintrag im Schuldnerverzeichnis, Schufa etc.?
Wenn du keine Ratenzahlung machst, dann ja. Anderenfalls buchen die einfach ab und wenn es zuviel ist rennst du dem Geld hinterher.Ist eine Umwandlung in ein P-Konto in diesem Fall sinnvoll?
Nachweise, welche Unterlagen du dem Berater gegeben hast und wann. Und die Vereinbarung, dass du ihn überhaupt als prüfenden Dritten beauftragt hast. Zahlungsnachweis seines Honorars.Was noch?
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