Und normalerweise enthält ein Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Da steht ganz konkret, bis wann und in welcher Form man Widerspruch einlegen kann.
Den Ablehnungsbescheid habe ich, wie geschrieben, nie bekommen. Der ging an meinen Steuerberater. Der Bescheid enthielt sicherlich eine Rechtsbehelfsbelehrung, inkl. Fristen. Nur kann ich diese nicht einhalten, wenn mir der Bescheid nicht zugeht...
Du machst das schriftlich mit einem Brief. Per Einschreiben mit Rückschein. Das geht an die Stelle, die die Coronahilfe ausgezahlt hat.
(...)
Du schreibst ausserdem, daß der Dritte sein Mandat niedergelegt hat, er unauffindbar ist, du ihm die Abrechnungsunterlagen am Tag X gegeben hast, er die Abrechnung aber nicht fristgemäss eingereicht hat. Und das du erst am Tag Y davon erfahren hast. Nämlich als die 1. Mahnung kam. Schreibe auxh, das die Steuerberaterkammer seinen Aufenthalt nicht kennt und er nachweislich nicht mehr Mitglied der Kammer ist. Du hast darum die fehlende Abrechnung nicht zu vertreten.
Wenn ich die Steuerberaterkammer erwähne, sollte ich mir von denen schriftlich bestätigen lassen, dass der Steuerberater kein Mitglied der Kammer mehr ist?
Solange du Mails schreibst und Anrufe tätigst passiert gar nichts. Der Erste Satz in deinem Schreiben muss lauten" hiermit lege ich Widerspruch gegen die Rückforderung der Coronabeihilfe etc. in Höhe von xyz € ein.
Ok, folgend o.g. Begründung und dann?
Nochmal die Forderung um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder schlichtweg Akteneinsicht und Fristverlängerung, damit ein neuer prüfender Dritter die Unterlagen einreichen kann?
Ja, ind auch eine Behörde muss klagen wenn man eine Zahlung verweigert.
Bisher haben die nicht geklagt, sondern mit Vollstreckung gedroht. Das klang für mich nicht so, dass sie prozessieren wollen, sondern, dass sie an mein Konto gehen und ggf. ein Vollstreckungsbeamter vor der Tür steht.
Da auf meinem Konto quasi nichts ist, fürchte ich, dass es dazu kommen könnte. Ich habe zwar auch keine Wertgegenstände aber allein der Gedanke, da durchwühlt eine fremde Person alles, ist Horror pur...
Was passiert eigentlich, wenn eine Vollstreckung fehl schlägt? Wenn sie merken, dass bei mir nichts zu holen ist?
Ohne Anwalt gegen eine Behörde vor Gericht zu ziehen bzw. sich ziehen zu lassen ist ungefähr so sinnvoll, wie mit einem Messer zu einer Schießerei zu kommen. Die Behörde prozessiert dich in Grund und Boden. Das ist meiner Meinung nach das Dümmste, was du überhaupt machen könntest.
Ist mir klar und ich habe auch nicht vor, es ohne Rechtsbeistand zu machen. Die Frage ist halt, wie ich das finanzieren soll...
Ich bekomme zwar demnächst die Beratung aber es sind "nur" Gespräche. Es werden keine Schreiben für mich aufgesetzt. Ich kann nur um Formulierungstipps, Rechtsgrundlage, Hintergründe etc. bitten.