Kann ich den Widerspruch formlos einlegen oder gibt es Formulare dafür?
Kannst du mir ggf. Tipps zur Formulierung geben, damit ich nichts falsch mache?
Dafür gibt es Formvorschriften. Die kennen wir aber auch nicht, da wir die Aifforderung zur Rückzahlung nicht haben. Daraus ergibt sich nämlich, nach welchem Gesetz gearbeitet wurde. Und daraus kann man ermitteln, wie das zugehörige Verwaltungsverfshren abläuft. Und normalerweise enthält ein Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Da steht ganz konkret, bis wann und in welcher Form man Widerspruch einlegen kann.
Du machst das schriftlich mit einem Brief. Per Einschreiben mit Rückschein. Das geht an die Stelle, die die Coronahilfe ausgezahlt hat. Nicht an die Stelle, die jetzt mit der Vollstreckung droht!
Du schreibst ausserdem, daß der Dritte sein Mandat niedergelegt hat, er unauffindbar ist, du ihm die Abrechnungsunterlagen am Tag X gegeben hast, er die Abrechnung aber nicht fristgemäss eingereicht hat. Und das du erst am Tag Y davon erfahren hast. Nämlich als die 1. Mahnung kam. Schreibe auxh, das die Steuerberaterkammer seinen Aufenthalt nicht kennt und er nachweislich nicht mehr Mitglied der Kammer ist. Du hast darum die fehlende Abrechnung nicht zu vertreten.
Solange du Mails schreibst und Anrufe tätigst passiert gar nichts. Der Erste Satz in deinem Schreiben muss lauten" hiermit lege ich Widerspruch gegen die Rückforderung der Coronabeihilfe etc. in Höhe von xyz € ein.
Alles andere weiss nur ein Anwalt. Ich kann mich da nur wiederholen.
Mal allgemein: Nur weil eine Verwaltung diesen Bescheid erlässt (falls es überhaupt einer ist), muss es nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz gehen. Klage gegen einen Bescheid des Sozialamtes beispielsweise geht nach der Sozialgerichtsordnung. Und beim Jugendamt manchmal nach dem FamFG.
Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand ist was für juristische Feinschmecker. Da geht es um Fristen, die taggenau zu bestimmen sind, und ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das kann ein Laie ungefähr so gut beantragen wie ich eine Autobahnbrücke konstruieren kann. Absolut gar nicht!
Ja, ind auch eine Behörde muss klagen wenn man eine Zahlung verweigert. Das kennt doch jeder, wenn ich ein Bußgeld nicht zahlen will. Da kann ich einen Anhörungsbogen ausfüllen, das ist in etwa das Widerspruxhsverfahren. Und wenn es dann nicht geklärt ist können beide Seiten auf irgendwas klagen. Aber auf was?
...Das hängt dann wieder vom angewendeten Verfahrensrecht ab. Das können und wissen nur Speziaisten. ,
Ohne Anwalt gegen eine Behörde vor Gericht zu ziehen bzw. sich ziehen zu lassen ist ungefähr so sinnvoll, wie mit einem Messer zu einer Schießerei zu kommen. Die Behörde prozessiert dich in Grund und Boden. Das ist meiner Meinung nach das Dümmste, was du überhaupt machen könntest.