Das musst du einen Anwalt fragen. Das wäre ja wieder Zivilrecht, da du ja deinen wirtschaftlichen Schaden ersetzt haben willst. Dafür ist die Polizei erstmal nicht zuständig. (mit gewissen Ausnahmen).
Polizei und Staatsanwaltschaft wollen ihn nur bestrafen, falls er bewusst Mandanten betrogen hat. Dann kommt er ins Gefängnis oder kriegt eine Geldstrafe. Aber dir nützt das ja nichts. Dein Vorteil läge darin, daß der Betrug schon bewiesen ist. Dann ist natürlich eine Klage auf Schadenersatz einfacher.
Sammelklagen sind nur in ganz bestimmten Fällen zulässig. Wie gesagt, frage einen Anwalt. Und lass dich mal sowieso von einem beraten, was die aktuelle Lage angeht. Wegen Pfändung usw.
Kommt aber auch auf die Begründung bzw. Art der Anzeige an.
Wenn z. B. der Steuerberater wegen Betrug angezeigt wurde, ist die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht zuständig.
Es geht ja beim Steuerberater auch um Steuergeld, da ist die Staatsanwaltschaft interessiert.
Bzw. liegt rechtlich gesehen im öffentlichen Interesse.
Betrug wäre z. B. Aufträge und Geld der Mandanten annehmen aber vorsätzlich nichts leisten und sich dann auf unbekannt vom Acker machen.
Sowas kommt wohl schon mal vor.
Wenn der Verdacht naheliegt, kann die Anzeige darauf abzielen.
Ob die Anzeige begründet ist, das zu ermitteln, ist ja Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
Daher Frage ich mal, wie lautet der Anzeigegrund?