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Steuerberater untergetaucht

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wie lange dauert so etwas ungefähr?
Weiss keiner. Dafür gibt es keine Fristen. Aber man muss ihn zunächst finden und dann sein Geschäftsgebaren untersuchen. Mit vielen Betroffenen. Das dauert eher länger als kürzer.

@carrot. Das Amtsgericht gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort gehört auch das Strafgericht dazu. Amtsgericht ist die Ebene, auf der irgendwas verhandelt wird. Es gibt neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch Spezialgerichte, etwas für Arbeitsrecht oder Verwaltungsrecht.

Strafsachen landen beim Amtsgericht, wenn voraussichtlich weniger als 5 Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Sonst geht es ans Landgericht als 1. Instanz.
 
Ich habe zwei Termine bei Beratungsstellen. Leider dauert es bis dahin noch etwas. Hat jemand eine Idee, wie ich bzgl. der drohenden Vollstreckung "Zeit gewinnen" kann?

Meine Bitten um Fristverlängerung wurden jedes Mal abgelehnt...
 

mucs

Aktives Mitglied
Ich habe zwei Termine bei Beratungsstellen. Leider dauert es bis dahin noch etwas. Hat jemand eine Idee, wie ich bzgl. der drohenden Vollstreckung "Zeit gewinnen" kann?

Meine Bitten um Fristverlängerung wurden jedes Mal abgelehnt...
Du könntest evtl. mit dem GV Ratenzahlung aushandeln, allerdings würde ich immer sehen, dass irgendwo steht "Zahlung unter Vorbehalt". Halte die Raten so niedrig wie irgend möglich und dann hoffe darauf, dass die Beratungsstellen Dir weitere juristische Hilfestellungen geben können.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Du kannst dem Mahnbescheid und auch der darauf angedrohten Vollstreckung widersprechen. Dafür musst du die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreiten und klarstellen, daß du nicht zahlen wirst. Ob dafür Fristen gelten und diese womöglich schon abgelaufen sind, weiss ich nicht. Das könnte aber auf diesen Drohbriefen selbst drauf stehen.

Bei Widerspruch muss der, der die Forderung stellt, ein Gerichtsurteil erwirken, dass dich zur Zahlung verpflichtet. Du wirst damit dann zum Beklagten. Verlierst du diesen Prozess, musst du neben der Hauptforderung auch die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten und Auslagen tragen. Auch eine Teilung z.B. 60/40 % und jede andere Relation sind möglich. Teilung erfolgt, wenn der Klage teilweise statt gegeben wird.

Die Abrechnungsunterlagen müssen unbedingt zu der Stelle, die die Coronahilfe ausgezahlt hat und diese nun zurückhaben will. Bei dir geht es ja um ein Fristversäumnis. Wenn sie dir entgenkommen sollten, muss ja trotzdem erstmal die Abrechnung selbst geprüft werden. Womöglich verlangen sie dann, daß ein anderer Dritter das prüft und einreicht. Das weisst du aber nicht. Die Unterlagen müssen nachweislich dorthin, wenn du überhaupt was retten willst.

Wenn du den Widerspruch bleiben lässt musst du denen umgehend klar machen, daß du mittellos bist. Es gibt nichts zu pfänden und zu holen bei dir (falls das bei dir tatsächlich so ist). Es gibt Pfändungsfreigrenzen für das Girokonto. Wie hoch kann man nachgooglen. Es komnt hier aber auch auf die Art der Forderung an. Bei Lohnpfändung gibt es analog auch diesen Selbstbehalt.

Die Dinge stehen schlecht für dich, fürchte ich. Vielleicht gibt es einen Ausweg, den kennt dann aber nur die Rechtsberatung.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich habe zwei Termine bei Beratungsstellen. Leider dauert es bis dahin noch etwas. Hat jemand eine Idee, wie ich bzgl. der drohenden Vollstreckung "Zeit gewinnen" kann?

Meine Bitten um Fristverlängerung wurden jedes Mal abgelehnt...
Ich würde gegen den Bescheid schon mal Widerspruch einlegen und dabei einräumen, dass die Begründung später folgt.

(zur Begründung könnten die Beratungsstellen Hilfe leisten)

Von der Form her könnte das so aussehen:

Bei Begründung würde ich schreiben, dass ich das noch nachreiche. Wichtig ist, dass der Widerspruch erst mal vorliegt. Das ist wichtig um keine Fristen zu versäumen.

Oft steht beim Bescheid, wie lange die Widerspruchsfrist ist. Einfach mal nachschauen. Wenn nichts dazu dort drauf steht, müsste das ab Zustellung des Bescheides 1 Jahr sein. War zumindest vor einigen Jahren noch so.

Mag sein, dass die Vollstreckungsstelle zunächst noch versucht weiter zu vollstrecken. Dann die auf die aufschiebende Wirkung wegen dem Widerspruch hinweisen und eine Kopie vom Widerspruch schicken.
Danach werden die wahrscheinlich eine Vollstreckungspause einlegen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Was mir noch einfällt als Student mit wenig Einkommen und kein Vermögen im Hintergrund ,müsste die Beantragung eines Beratungshilfeschein möglich sein.

Damit kann gegen eine kleine Eigenanteilgebühr z. B. 30 € ? eine Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch genommen werden:
Weiters unter:
 

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