Du kannst dem Mahnbescheid und auch der darauf angedrohten Vollstreckung widersprechen. Dafür musst du die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreiten und klarstellen, daß du nicht zahlen wirst. Ob dafür Fristen gelten und diese womöglich schon abgelaufen sind, weiss ich nicht. Das könnte aber auf diesen Drohbriefen selbst drauf stehen.
Kann ich den Widerspruch formlos einlegen oder gibt es Formulare dafür?
Kannst du mir ggf. Tipps zur Formulierung geben, damit ich nichts falsch mache?
Auf den "Drohbriefen", wie der Vollstreckungsankündigung steht nichts zu Widerspruchsmöglichkeiten oder Fristen. Das Schreiben ist wie folgt aufgebaut:
Oben rechts: Landeshauptkasse als Vollstreckungskasse + Wappen
Adresse
Anrede
Betreff "Vollstreckungsankündigung"
Nachricht, dass eine offene Forderung i.H.v. Summe X besteht,
Frist zur Rückzahlung,
Konsequenzen, wenn nicht gezahlt wird
Hinweis an Sozialhilfebezieher (Ratenzahlung)
Hinweis bzgl. Gebühren und Säumniszuschläge
Anlagen
Datenschutzhinweis
Das Schreiben nochmal in verschiedenen Sprachen
Fragebogen zu wirtschaftlichen Verhältnissen
Forderungsaufstellung (aufgebaut, wie zuvor beschrieben)
Hinweis, dass die Forderung fällig und vollstreckbar ist
Bei Widerspruch muss der, der die Forderung stellt, ein Gerichtsurteil erwirken, dass dich zur Zahlung verpflichtet.
Gilt das auch für Behörden?
Die Abrechnungsunterlagen müssen unbedingt zu der Stelle, die die Coronahilfe ausgezahlt hat und diese nun zurückhaben will. Bei dir geht es ja um ein Fristversäumnis. Wenn sie dir entgenkommen sollten, muss ja trotzdem erstmal die Abrechnung selbst geprüft werden. Womöglich verlangen sie dann, daß ein anderer Dritter das prüft und einreicht.
Ich kann die Abschlussabrechnungen nur mit einem prüfenden Dritten einreichen. Bisher habe ich keinen gefunden, der das übernehmen will. Ich habe mittlerweile über 120 (!) kontaktiert und bleibe natürlich am Ball, in der Hoffnung endlich jemanden zu finden...
Wenn du den Widerspruch bleiben lässt musst du denen umgehend klar machen, daß du mittellos bist. Es gibt nichts zu pfänden und zu holen bei dir (falls das bei dir tatsächlich so ist). Es gibt Pfändungsfreigrenzen für das Girokonto.
Ich habe mich bzgl. P-Konto erkundigt aber wirkt das bei der Bank nicht negativ? Mir sind Schulden jeglicher Art total unangenehm. Ich habe noch nie mein Konto überzogen oder Konsumschulden in irgendeiner Form gehabt und die einzigen "Hilfen" die ich jemals in Anspruch genommen habe, waren die Corona Hilfen und für die Pandemie sowie das damit verbundene Verbot meiner Arbeit nach zu gehen und parallel den anderen Jobverlust kann ich nun wirklich nichts...
Ich möchte mir nicht die Schufa crashen oder in irgendeinem Schuldnerverzeichnis stehen...
Ich möchte, dass die Situation mit meinem untergetauchten Steuerberater geklärt wird (das die Polizei ihn findet) und in der aktuellen Sache eine Widereinsetzung in den vorigen Stand, um es dann mit Hilfe eines neuen prüfenden Dritten vernünftig in Ordnung zu bringen.
Bei mir gibt es nichts zu holen aber die werden nicht locker lassen und der Gedanke, dass eine wildfremde Person meine Privatsachen durchwühlt, macht mir Angst, auch wenn ich keine Wertgegenstände habe, die sie mir wegnehmen könnte. Ich habe mittlerweile Albträume davon. Die jagen mich regelrecht...
Vielleicht gibt es einen Ausweg, den kennt dann aber nur die Rechtsberatung.
Ich habe bei zwei Stellen einen Termin für eine Rechtsberatung bekommen (einmal sogar kostenfrei). Allerdings sind beide Termine erst in mehreren Wochen, aufgrund hoher Auslastung...