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Zwei Mal an der gleichen Stelle geblitzt, was gilt?

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Andreas972

Aktives Mitglied
Zählt, wenn eine Straftat mit der gleichen Art des Straftatbestandes mehmals am gleichen Tag begangen wird (also hier 2 mal zu hohe Gescwindigkeit, ob Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit ist ja noch nicht klar) nicht nur der höhere Straftatbestand? Also in dem Fall der Blitzer, der dich mit der höheren Geschwindigkeit erwischt hat?
So wie ich eben gelesen habe ja. Was das bedeutet weiß ich aber nicht.

Doch scheinbar schon. Schau mal hier:
.
 

Andreas972

Aktives Mitglied
Eine Höchstgeschwindigkeit mit 20 Km/h deutet in der Regel auf eine besondere Gefahrenstelle hin.
Deshalb dürfen die Abstände zwischen Blitzer und Beschilderung kürzer sein als die üblichen 150 bzw. 200 Meter Abstand.
Gefahrenstellen sind z.B. Straßeneinmündungen mit Unfallhäufung kurz nach der Beschilderung oder bei Messungen vor Schulen und Altenheimen.
In der Regel bekommt man auch nicht mehr mit wenn man geblitzt wurde.
Großes Pech ist es, wenn man da 2 x am Tag reinfährt.
Da wirst du wohl jetzt abwarten müssen und unter Umständen in den sauren Apfel beißen und die Konsequenzen tragen müssen.
Das waren aber keine 5 Meter. Trotzdem muss da in Abstand dazwischen sein. Sonst hat man die besagte Unfallgefahr.
Deine Antwort bringt mir da eher gar nichts.
 

Kylar

Aktives Mitglied
Zählt, wenn eine Straftat mit der gleichen Art des Straftatbestandes mehmals am gleichen Tag begangen wird (also hier 2 mal zu hohe Gescwindigkeit, ob Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit ist ja noch nicht klar) nicht nur der höhere Straftatbestand? Also in dem Fall der Blitzer, der dich mit der höheren Geschwindigkeit erwischt hat?
Dann müsste ja auch, wenn ich morgens um 6 Uhr eine Bank überfalle und 500 Euro erbeute und abends dann nochmal ne Bank überfalle und 1000 Euro erbeute, der erste Überfall nicht zählen, nach der Logik.:)
 

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

deine „Chindame“ kostet dich so langsam richtig viel Geld :rolleyes:

Einfach die StVO beachten, das bewahrt dich vor solchem eigenverschuldeten Unheil! Ah und zur Frage, wie sich das auswirkt: Das kann dir sogar als Vorsatz/Absicht angelastet werden, wenn du an DERSELBEN Stelle gleich 2x geblitzt wirst. Dann wirds richtig übel!

LG,
SFX
 

Grisu

Aktives Mitglied
Gegenfrage: wie kommst Du auf Deine abenteuerliche Vermutung?

Mein Kandidat mit 3xselbiger Radar innerhalb von ein paar Stunden hat nicht nur 3xzahlen müssen, sondern noch einen Aufschlag bekommen.

"selben Tag auf einer kurzen Strecke hintereinander einen Blitzer auslöst" Im geschilderten Fall ging es jedoch genau um selbigen Blitzer im Abstand von ein paar Stunden.
Steht ja hier so schön:
"Es gibt noch einen weiteren Aspekt in diesem Kontext, den die Rechtsprechung differenziert behandelt. Wird der Betroffene an einem Tag mehrfach geblitzt und hat dabei mehrere Fahrten hinter sich gebracht, wird anders verfahren als bei der Strafbemessung einer mehrfachen Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb einer Fahrt. Der Fahrer erhält nämlich einen Bußgeldbescheid pro Verstoß und kann in der Folge auch mehrfach mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg sanktioniert werden. "

Grisu
 

Andreas972

Aktives Mitglied
Es gibt keinen Mengenrabatt auf Blitzerfahrten.
Wenn du mit ein- und derselben Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten begehst, das aber eigentlich nur eine Handlung ist, die dann mehrfach bestraft werden würde, das ist etwas anderes.

Das liegt nach deiner Schilderung jedoch nicht vor.
Bei einem Blitzen auf Hinfahrt und Rückfahrt, also mit Zeit dazwischen, sind das unzweifelhaft mehrere Verstöße und deshalb mehrere Ordnungswidrigkeiten.

Abwarten, ob Briefe kommen. Mehr kannst du aktuell ohnehin nicht tun.
Offenbar schon. Sieh dir den Link an.

Hallo,

deine „Chindame“ kostet dich so langsam richtig viel Geld :rolleyes:

Einfach die StVO beachten, das bewahrt dich vor solchem eigenverschuldeten Unheil! Ah und zur Frage, wie sich das auswirkt: Das kann dir sogar als Vorsatz/Absicht angelastet werden, wenn du an DERSELBEN Stelle gleich 2x geblitzt wirst. Dann wirds richtig übel!

LG,
SFX

Klar, Rasen ist mein Hobby und ich habe nichts bessres zu tun als alle Blitzer in der Umgebung zu testen. Manche Kommentare einfach stecken lassen.


Dann müsste ja auch, wenn ich morgens um 6 Uhr eine Bank überfalle und 500 Euro erbeute und abends dann nochmal ne Bank überfalle und 1000 Euro erbeute, der erste Überfall nicht zählen, nach der Logik.:)
Schau dir doch bitte den Link an, bevor du urteilst.
Es geht wohl darum, dass es anders gehandhabt wird, wenn man aus Unwissenheit 2 Mal an der gleichen Stelle vorbeifährt. Wenn du eine Bank überfällst, weißt du, dass es nicht in Ordnung ist. Wenn du zu schnell fährst, nicht zwangsläufig. Gern stelle ich ihn nochmal rein:


Wer am selben Tag auf einer kurzen Strecke hintereinander einen Blitzer auslöst oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Handy am Ohr geblitzt wird, erhält in der Regel nur einen Bußgeldbescheid, da die beiden Verstöße in Tateinheit zueinander stehen. Dabei wird das Regelbußgeld für das schwerwiegendere Vergehen herangezogen und zusätzlich angemessen erhöht. Das gilt theoretisch auch bei drei oder mehr Tempoverstößen auf gleicher Strecke, solange keine Umstände hinzutreten, die den Geschwindigkeitsverstoß als völlig neue Tat erscheinen lassen (z.B., wenn der Fahrer zwischenzeitlich aufgrund einer Ampel anhalten musste). Je öfter das Vergehen gemessen wurde, umso höher die Gesamtgeldbuße. Dabei fällt die Bußgeldhöhe aber insgesamt stets niedriger aus, als die Summe der Sanktionen aus den einzelnen Verstößen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andreas972

Aktives Mitglied
Mein Kandidat mit 3xselbiger Radar innerhalb von ein paar Stunden hat nicht nur 3xzahlen müssen, sondern noch einen Aufschlag bekommen.

"selben Tag auf einer kurzen Strecke hintereinander einen Blitzer auslöst" Im geschilderten Fall ging es jedoch genau um selbigen Blitzer im Abstand von ein paar Stunden.
Es geht um den gleichen Blitzer.
Und ich denke nicht, dass man 3 Mal bezahlt, sondern sich der Strafbestand erhöht. Siehe Beitrag
 

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

noch eine kleine Ergänzung: 20 Km/h spricht für einen verkehrsberuhigten Bereich wie z.B. Grundschule oder Altenheim. Da wird es erst recht keinen „Mengenrabatt“ für mehrfaches durchrasen geben :p

innerorts über 30 km/h zu schnell und der Lappen ist weg. Bei Wiederholungstätern (= Du) bereits ab 26 km/h ;)

Aber weißt du was? Jetzt kannst du daran auch nichts mehr ändern. Warte einfach ab und mach so lange schon mal dein Fahrrad flott.

LG,
SFX
 
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