Es gibt keinen Mengenrabatt auf Blitzerfahrten.
Wenn du mit ein- und derselben Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten begehst, das aber eigentlich nur eine Handlung ist, die dann mehrfach bestraft werden würde, das ist etwas anderes.
Das liegt nach deiner Schilderung jedoch nicht vor.
Bei einem Blitzen auf Hinfahrt und Rückfahrt, also mit Zeit dazwischen, sind das unzweifelhaft mehrere Verstöße und deshalb mehrere Ordnungswidrigkeiten.
Abwarten, ob Briefe kommen. Mehr kannst du aktuell ohnehin nicht tun.
Offenbar schon. Sieh dir den Link an.
Hallo,
deine „Chindame“ kostet dich so langsam richtig viel Geld
Einfach die StVO beachten, das bewahrt dich vor solchem eigenverschuldeten Unheil! Ah und zur Frage, wie sich das auswirkt: Das kann dir sogar als Vorsatz/Absicht angelastet werden, wenn du an DERSELBEN Stelle gleich 2x geblitzt wirst. Dann wirds richtig übel!
LG,
SFX
Klar, Rasen ist mein Hobby und ich habe nichts bessres zu tun als alle Blitzer in der Umgebung zu testen. Manche Kommentare einfach stecken lassen.
Dann müsste ja auch, wenn ich morgens um 6 Uhr eine Bank überfalle und 500 Euro erbeute und abends dann nochmal ne Bank überfalle und 1000 Euro erbeute, der erste Überfall nicht zählen, nach der Logik.
Schau dir doch bitte den Link an, bevor du urteilst.
Es geht wohl darum, dass es anders gehandhabt wird, wenn man aus Unwissenheit 2 Mal an der gleichen Stelle vorbeifährt. Wenn du eine Bank überfällst, weißt du, dass es nicht in Ordnung ist. Wenn du zu schnell fährst, nicht zwangsläufig. Gern stelle ich ihn nochmal rein:
Sie wurden zweimal an einem Tag geblitzt? Müssen Sie nun auch das doppelte Bußgeld zahlen? Welche Unterscheidungen in diesen Fällen gemacht werden und ob sich ein Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe lohnt, erfahren Sie hier.
bussgeldkatalog.geblitzt.de
Wer am selben Tag auf einer kurzen Strecke hintereinander einen
Blitzer auslöst oder bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Handy am Ohr geblitzt wird, erhält in der Regel nur einen
Bußgeldbescheid, da die beiden Verstöße in Tateinheit zueinander stehen. Dabei wird das Regelbußgeld für das schwerwiegendere Vergehen herangezogen und zusätzlich angemessen erhöht. Das gilt theoretisch auch bei drei oder mehr Tempoverstößen auf gleicher Strecke, solange keine Umstände hinzutreten, die den Geschwindigkeitsverstoß als völlig neue Tat erscheinen lassen (z.B., wenn der Fahrer zwischenzeitlich aufgrund einer Ampel anhalten musste). Je öfter das Vergehen gemessen wurde, umso höher die Gesamtgeldbuße. Dabei fällt die Bußgeldhöhe aber insgesamt stets niedriger aus, als die Summe der Sanktionen aus den einzelnen Verstößen.