Im Kaiserreich bezog noch keiner was aus der Rentenversicherung, denn die wurde erst 1889 überhaupt begründet, + 40 Jahre Einzahlung wäre 1929 fällig gewesen.
broschuere-130-jahre-rentenversicherung.pdf
Wer 1889 nicht mehr selber aus Altersgründen arbeiten konnte, war entweder auf Versorgung durch die Kinder oder auf eigene angesparte Rücklagen angewiesen, aber die meisten arbeiteten weiter bis zum Umfallen, weil sie weder das eine noch das andere hatten.
Der Staat hat sich damals noch nicht um mittellose Alte geschert oder wie die sich durchbrachten, notfalls durch Betteln auf der Straße.
Und auch Eheschließung und Kinderkriegen war zu dieser Zeit staatlich reglementiert, weil keiner an einer Massenvermehrung der Ärmsten Interesse hatte, wer damals heiraten wollte (Voraussetzung für Kinder) mußte
ein Arbeitsverhältnis mit einem Mindestmaß an eigenem Vermögen (für den Hausstand) nachweisen können.
Denk an Bauernumzüge die heute als Folklore bei Festen vorgeführt werden, Leiterwägen vollgepackt mit Möbeln, Werkzeug und anderem Gut, das war damals bei Bauernhochzeiten der sichtbare Beweis, daß das nötige Vermögen vorhanden war.
Wer dieses Vermögen nicht zusammenbrachte, weil der Lohn sehr gering war (keine Arbeitnehmerrechte oder Mindestlohn damals!) oder im Wirtshaus alles versoff, der brachte es nie zu Eheglück und Hausstand.
Begehe niemals den Fehler, heutige Verhältnisse mit den damaligen zu verwechseln. Damals gab es vieles nicht was uns heute selbstverständlich erscheint.