Höhnchen
Mitglied
Hallo ihr Lieben,
bekommt hier auch irgendjemand Eingliederungshilfe (bezahlt von Fachamt)?
Ich bekomme diese Leistung schon einige Jahre. Da ich erst seit Februar diesen Jahres meinen BSA erhalte, bin ich wie anfänglich kein Sozialfall mehr. Ich habe das Amt über den Erhalt dieser Leistung bereits im Februar in Kenntnis gesetzt. Zunächst informierten sie mich schriftlich, dass dies kein Problem sei.
Nun soll, per Schreiben von heute, noch mal genauer geprüft werden, wie sich mein Einkommen genau berechnet.
Als ich noch Sozialhilfe erhielt, war es aus meiner Sicht ja klar, dass mir diese Hilfe finanziert wird.
Geschieht dies jetzt auch weiterhin, oder wo ist da die Grenze? Ich erhalte den BSA nach Besoldungsstufe A7 incl einer kleinen EU Rente, die ja den BSA schmälert. Oder muss sogar im Zweifelsfall die Fürsorgestelle zahlen, da schädigungsbedingt? Ich habe mal eine Zahl von ca 36.000 € im Jahr gelesen, die man haben darf, aber ich vermute es handelt sich um ein Bruttoentgelt. Von daher weiß ich nicht, wie man das in „BSA“ umrechnet.
Und wie sieht es mit der Nachzahlung aus? Gibts da ein Limit?
Über Infos und Erfahrungsberichte freue ich mich.
Einen schönen Abend und liebe Grüße
bekommt hier auch irgendjemand Eingliederungshilfe (bezahlt von Fachamt)?
Ich bekomme diese Leistung schon einige Jahre. Da ich erst seit Februar diesen Jahres meinen BSA erhalte, bin ich wie anfänglich kein Sozialfall mehr. Ich habe das Amt über den Erhalt dieser Leistung bereits im Februar in Kenntnis gesetzt. Zunächst informierten sie mich schriftlich, dass dies kein Problem sei.
Nun soll, per Schreiben von heute, noch mal genauer geprüft werden, wie sich mein Einkommen genau berechnet.
Als ich noch Sozialhilfe erhielt, war es aus meiner Sicht ja klar, dass mir diese Hilfe finanziert wird.
Geschieht dies jetzt auch weiterhin, oder wo ist da die Grenze? Ich erhalte den BSA nach Besoldungsstufe A7 incl einer kleinen EU Rente, die ja den BSA schmälert. Oder muss sogar im Zweifelsfall die Fürsorgestelle zahlen, da schädigungsbedingt? Ich habe mal eine Zahl von ca 36.000 € im Jahr gelesen, die man haben darf, aber ich vermute es handelt sich um ein Bruttoentgelt. Von daher weiß ich nicht, wie man das in „BSA“ umrechnet.
Und wie sieht es mit der Nachzahlung aus? Gibts da ein Limit?
Über Infos und Erfahrungsberichte freue ich mich.
Einen schönen Abend und liebe Grüße