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BSA und Eingliederungshilfe

logig

Aktives Mitglied
Kosten für Nichtschädigungsfolgen ab einem GdS von 50, werden nur übernommen, wenn ansonsten keine andere Absicherung besteht bzw. durch die Schädigungsfolgen unterhalten werden kann. Z.B. Betroffene die davor als Selbstständige in einer privater KV waren. Wobei ich mich gerade frage, wie es dann wegen der anrechnung bei der Rente läuft. Weil bei Selbstständigen, wird ja auch die Rente um 50% des gesetzlichen Rentenversicherungssatzes erhöht, wovon ja normalerweise dann die meist weit höhrere private KV bezahlt wird. Wenn diese allerdings da Kosten für Nichtschädigungskosten ja vom SGB XIV übernommen werden, nicht mehr benötigt wird, wie sieht es dann mit der dem Betrag aus der für die KV von der Rente bezahlt wird?

Änderung im SGB XIV: Bei übernahme von Heilbehandlungen von Nichtschädigungsfolgen: Für diese müssen auch Zuzahlungen geleistet werden. Soweit Heilbehandlungskosten über die Bestandsregelung erbracht werden, sind sie auch weiter von den Zuzahlungen wie bisher befreit. Danach, sprich wenn Heilbehandlungskosten in 2024 beantragt werden, ich denke auch wenn ein Rezept in 2024 ausgeschrieben wird, dann kann es sein, dass auch Zuzahlungen geleistet werden müssen. Allerdings ist abzuwarten, wie es umgesetzt wird. Die Krankenkassen sind ja jetzt schon damit überfordert, wenn Kreuz BVG = Zuzahlungsfrei. Wie sollen sie da noch hinbekommen, dass bei Nichtschädigungsfolgen nach dem SGB XIV doch wieder Zuzahlungen zu leisten sind?
 

Silan

Aktives Mitglied
Naja, ich bin da gespannt, wie das werden wird.
Bei mir ist das übrigends so, dass ich quasi doppelt Krankenveesichert bin. Ich habe ja die Zuteilung für Schädigungs- und Nichtschädigungsvolgen und bin gleichzeitig Familienversichert über meine Frau...?!
Verstehen tue ich das nicht, aber ich habe gerade gestern deswegen mit der KK telefoniert, weil die so einen Feststellungsbogen von meiner Frau haben wollen. Ich wollte wissen, warum. Antwort: weil ich zusätzlich Familienversichert bin.
Daraufhin kam bei mir die Frage auf, warum ich denn dann nicht auch eine Krankenversicherung für das europäische Ausland habe...? Denn bei einee Zuteilung entfällt die und bei meiner Versicherungskarte ist die Rückseite ja auch komplett gext, also xxxxxxxxxxxx...
Aber bei einer Familienveesicherung besteht eben auch diese KV fürs europäische Ausland. Die Dame am Telefon fand auch, dass ich die eigentlich auch haben müsste, eben wegen der Familienversicherung. Die werden jetzt nachforschen, warum ich das nicht habe. Bin gespannt, was dabei raus kommt.
 

logig

Aktives Mitglied
Bekommst du über die EU-Rente 50% KV und PV draufgerechnet? Weil so kenne ich es bei Personen, welche nicht über nicht über eine gesetzliche KV versichert sind bzw. meine auch wenn sie freiwillig in eine gesetzliche KV einzahlen und es nicht über die RV läuft. Kenne mich mit Familienversicherung nicht aus.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich bekomme keine EU-Rente. Nur OEG-Geschichten. Daher habe ich ja die Zuteilung für Schädigungs- und Nichtschädigungsfolgen. Weil ich immer Privatversichrt war bzw dann freiwillig.
Warum ich zusätzlich in der Familienversicherung bin, erschließt sich mir nicht, aber die KK sagt, so ist es.
Daher war mein Gedanke ja, wenn ich zusätzlich familienversichert bin, muss ich ja den KV-Schutz darüber für das europäische Ausland haben. Denn über Zuteilung entfällt der.
Mich verwirrt das alles immer, meine Konzentration ist nicht mehr so gut, dass ich da so ohne weiteres Verknüpfungen herstellen kann. Daher freue ich mich immer, wenn es bei mir ''klick'' macht und ich was verstanden habe...
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Hallo Höhnchen
habe gerade Dein Beitrag gelesen.( und die Kommentare dazu ).
Also Nachzahlungen von OEG und BSA sind bei der Vermögensfeststellung bzw. Anrechnung 1 Jahr geschützt !! Das heißt für 1 Jahr dürfen sie das nicht berücksichtigen.
Die Eingliederungshilfe läuft ja über das Bundesteilhabegesetz und steht Dir als Schwerbehinderter zu.
Durch die OEG Anerkennung hast Du allerdings bei der Einkommensberechnung dann mehrere Freibeträge. Eigentlich hätte Dir das Amt kurz vor Ablauf des bewilligten Zeitraums ein Verlängerungsantrag schicken müssen.
Bei den Zuzahlungen musst Du beim Arzt darauf hinweisen dass schädigungsbedingte Medikamente usw. auf dem Rezept oder Überweisung früher BVG (6) und jetzt nach neuem Gesetz SER (soziales Entschädigungsrecht) ankreuzt !!! und Gebührenfrei !!
Dann muss die Apotheke das berücksichtigen und Du musst nicht zuzahlen. Wie Logig schon sagte , ist das oft mit der KK ein Hickhack bis die das verstehen . Ich hab mir damals vom Versorgungsamt ein Schreiben mit diesen Hinweisen schicken lassen , weil ich nicht jedem meinen Bescheid mit der kompletten Abrechnung vorlegen wollte.
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Wenn Du nicht bei einer Krankenkasse gesetzlich versichert bist ,bekommst Du vom Amt eine Zuteilung und musst tatsächlich auch für nicht Schädigungsbedingte Medikamente usw. nichts
zuzahlen. Auch Fahrtkosten zur Therapie werden .
Lg Vogoge
 

logig

Aktives Mitglied
@ vogoge hast du schon Rezepte gesehen, bei welchen SER angekreuzt werden kann? Weil auf den Rezepten die ich bekomme, kann nur BVG angekreuzt werden.
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Hallo Logig
Nein . Bei den Papierrezepten war es noch BVG .Aber bei den Elektronischen Rezepten gabs kein BVG mehr ,da heißt es jetzt SER . So haben wir es in meiner Hausarztpraxis rausgefunden.
wartest Du auch noch auf neuen Bescheid vom Versorgungsamt wegen Wahlrecht? Mir hat jetzt ein SB Mitarbeiter gesagt es läge am Ministerium . Komisch dass es in manchen Bundesländern umgesetzt wird und manche sagen sie haben noch keine Order wie sie es umsetzen sollen .
Lg Vogoge
 

Höhnchen

Mitglied
@Vogoge, das der BSA für ein Jahr geschützt ist wusste ich nicht. Danke für die Info.
Das Komische bei mir ist, dass ich für die Eingliederungshilfe nur einmal einen Antrag gestellt habe. Das war Anfang 2018 und seitdem bekomme ich diese Leistung durchgehend. Die Einrichtung bei der ich bis März 2024 war hat nur Verlaufsberichte dafür schreiben müssen - danach kamen immer Verlängerungen.
Nun habe ich im März das Persönliche Budget beantragt, da ich selbstbestimmter mit der Leistung umgehen wollte. Eigentlich hätte ich noch eine Bewilligung für dieses Jahr.
Ich habe jetzt meinen BSA Bescheid zum Amt geschickt und warte auf die Antwort.

Des Weiteren werde ich das mit der Zuzahlung angehen, obwohl mir davor graut, denn ich hatte einmal bzgl Fahrkosten zur Klinik mit der KK zu tun und die haben nichts verstanden.
Das mit dem kurzen Bescheid vom VA finde ich klug. Was stand den da drin, wenn ich fragen darf? Ich möchte auch nicht immer meine ganzen Bescheide vorlegen und mich so nackig machen.

Danke an Alle für die Infos und Anregungen.
Viele Grüße 🍀🌸
 

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