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BSA und Eingliederungshilfe

Vogoge

Aktives Mitglied
@Vogoge, das der BSA für ein Jahr geschützt ist wusste ich nicht. Danke für die Info.
Das Komische bei mir ist, dass ich für die Eingliederungshilfe nur einmal einen Antrag gestellt habe. Das war Anfang 2018 und seitdem bekomme ich diese Leistung durchgehend. Die Einrichtung bei der ich bis März 2024 war hat nur Verlaufsberichte dafür schreiben müssen - danach kamen immer Verlängerungen.
Nun habe ich im März das Persönliche Budget beantragt, da ich selbstbestimmter mit der Leistung umgehen wollte. Eigentlich hätte ich noch eine Bewilligung für dieses Jahr.

Ich habe jetzt meinen BSA Bescheid zum Amt geschickt und warte auf die Antwort.

Des Weiteren werde ich das mit der Zuzahlung angehen, obwohl mir davor graut, denn ich hatte einmal bzgl Fahrkosten zur Klinik mit der KK zu tun und die haben nichts verstanden.
Das mit dem kurzen Bescheid vom VA finde ich klug. Was stand den da drin, wenn ich fragen darf? Ich möchte auch nicht immer meine ganzen Bescheide vorlegen und mich so nackig machen.

Danke an Alle für die Infos und Anregungen.
Viele Grüße 🍀🌸

Hallo Höhnchen ,
also die Nachzahlung !! Ist 1Jahr geschützt als Vermögen .
Ich hab mir vom Amt eine Bescheinigung geben lassen ,dass ich anerkannt nach OEG bin .
Drin steht seit wann und wegen welcher Schädigung und wie hoch der GDS ist.
Diese Bescheinigung lege ich als Kopie den Ärzten usw . dann vor.
Für die Krankenkasse hat mir damals auch das Amt ein Schreiben an die Krankenkasse über den Heilbehandlungsanspruch nach dem BVG geschrieben mit allen Paragraphen und Hinweisen was sie zu leisten haben und über Zuzahlungsbefreiung. Dieses Schreiben an die KK hat das Amt mir als Kopie geschickt und zugleich noch ein Hinweisblatt über Heilbehandlung nach BVG.
Ich würde das Amt bitten dass sie ein Schreiben an die Krankenkasse schicken und Dir auch ein Hinweisblatt mit den Ansprüchen .
Das kannst Du auch dann bei Krankenhausaufenthalten wegen der Schädigung vorlegen und brauchst erst gar keine Zuzahlungen leisten und die Mühsam wieder zurückfordern.
So ich hoffe ich hab das verständlich geschrieben .
Welches Bundesland ist denn für Dich zuständig ?
Lg Vogoge
 

Vogoge

Aktives Mitglied
@ vogoge hast du schon Rezepte gesehen, bei welchen SER angekreuzt werden kann? Weil auf den Rezepten die ich bekomme, kann nur BVG angekreuzt werden.
Hallo Logig
So ich habe gerade nochmal mit der Gruppenleiterin vom für mich zuständigen Amt telefoniert .
Sie sagt sie haben jetzt endlich die Anweisungen erhalten und sie denkt dass in den nächsten 2 Monaten
mit Bescheiden zu rechnen ist. Sie wüsste allerdings nicht ob die Zeit für das Wahlrecht verlängert wird .
Das will sie nochmal abklären.
Lg Vogoge
 

Höhnchen

Mitglied
Liebe Vogoge,

Danke, ja hast Du verständlich erklärt. 😊

Für mich ist Hamburg zuständig. Ich überlege nach Hessen zu ziehen, da ich mich aber noch im Widerspruchsverfahren befinde, geht das natürlich nicht. Ich denke das dann zuständige Amt freut sich sicher auch nicht. Das wäre mich zurzeit viel zu viel Arbeit.

Ich könnte mir vorstellen, dass mir das VA ebenso Steine in den Weg legt, wenn ich Zuzahlungsbefreiungen für schädigungsbedingte Behandlungen haben möchte, da ich diese ja auch nicht 2023 beantragt habe.
Irgendwie hören diese Kämpfe mit dem VA nie auf.
Wenn sie mir für die KK diese Kurzversion Bescheid ausstellen, wäre mir aber schon mal richtig geholfen, deshalb vielen Dank für die Tipps.
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Liebe Vogoge,

Danke, ja hast Du verständlich erklärt. 😊

Für mich ist Hamburg zuständig. Ich überlege nach Hessen zu ziehen, da ich mich aber noch im Widerspruchsverfahren befinde, geht das natürlich nicht. Ich denke das dann zuständige Amt freut sich sicher auch nicht. Das wäre mich zurzeit viel zu viel Arbeit.

Ich könnte mir vorstellen, dass mir das VA ebenso Steine in den Weg legt, wenn ich Zuzahlungsbefreiungen für schädigungsbedingte Behandlungen haben möchte, da ich diese ja auch nicht 2023 beantragt habe.
Irgendwie hören diese Kämpfe mit dem VA nie auf.
Wenn sie mir für die KK diese Kurzversion Bescheid ausstellen, wäre mir aber schon mal richtig geholfen, deshalb vielen Dank für die Tipps.
Die Zuzahlungsbefreiungen musst Du nicht extra beantragen ,die sind gesetzlich verankert . Achte nur in Zukunft darauf dass die Ärzte das entsprechende Kreuzchen machen .
Und für die vorherigen musst Du bei der Krankenkasse zurückfordern .Legst eine Kopie Deines Bescheides bei . Bei den Apotheken weiße ich immer drauf hin und sage welche gebührenfrei sind .Zb
meine Schilddrüsentabletten sind nicht frei.
 

Höhnchen

Mitglied
@Vogoge: Cool, Zuzahlungsbefreiung ohne Antrag. Das werde ich in Kürze angehen.

Ich finde diesen Hilfebereich OEG/BVG/SER richtig super!!
Irgendwie müsste man all diese Informationen gebündelt allen Betroffenen zukommen lassen. Ich weiß, dass das Utopie ist und natürlich teilweise auch von der Fallkonstellation, Antragsjahr, etc… abhängt. Muss sich halt jede/r selbst kümmern und durchs Netz lesen.

Ich fühle mich nur manchmal sehr ohnmächtig, wenn ich einen „Fall“ mitbekomme, der für mich eindeutig ist, und die Person ihre Rechte nicht durchgesetzt bekommt. Eine Bekannte von mir wartet z. B. schon seit fünf Jahren auf ihre Gerichtsverhandlung - es geht erstmal „nur“ um die Anerkennung. Für mich ein no Go.
 

logig

Aktives Mitglied
@ vogoge: Mir kommt es gerade so vor, dass es so gut wie noch kein Bundesland gibt, welche über das Wahlrecht informiert. Mir wurde jetzt gesagt, dass anders als nach dem SGB XIV, die Frist erst anfängt, wenn über, dass Wahlrecht informiert wird und das kann noch dauern. Mit dem SGB XIV haben die Auskünfte der Ämter meines Erachtens wenig zu tun.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ja, so ist es uns auch gesagt worden. Mit dem Bescheid fängt das Wahlrecht an zu laufen. Da soll dann eine Gegenüberstellung der Ansprüche von altem und neuem Recht beiliegen, also zwei Berechnungen. Und wenn das erst in zwei Jahren kommen sollte, endet das Wahlrech im darauffolgenden dritten Jahr.
Irgendwie ist es von oben noch nicht klar, wir genau das laufen soll. Meine letzte Info war, zum 1.7 sollen die Bescheide da sein. Mal sehen, Die Auskünfte diesbezüglich waren bisher: zum Eintritt des neuen SGB XIV um den Jahreswechsel, zu Ostern und jetzt zum 1.7. Den haben wir ja bald. Bin gespannt.
 

Vogoge

Aktives Mitglied
@ vogoge: Mir kommt es gerade so vor, dass es so gut wie noch kein Bundesland gibt, welche über das Wahlrecht informiert. Mir wurde jetzt gesagt, dass anders als nach dem SGB XIV, die Frist erst anfängt, wenn über, dass Wahlrecht informiert wird und das kann noch dauern. Mit dem SGB XIV haben die Auskünfte der Ämter meines Erachtens wenig zu tun.
Ja ich hab eine Freundin ,bei der haben sie gegenübergestellt ,dabei hatte sie fast 100 Euro mehr.und dann sind die hergegangen und haben sie einfach ins neue Gesetz übergeleitet .Ohne dass sie es entschieden hat!!!.( mit Grundrente und BSA ).
Da versteht man nichts mehr .das war Bundesland Bayern.
 

logig

Aktives Mitglied
@ silan, nach dem Gesetz fängt die Frist mit rechtskräftigen Bescheid über die Leistungen nach § 144 SGB XIV an. Dieser wurde bereits erstellt, allerdings steht darauf nicht, dass er vorläufig wäre. Nun wurde gesagt, dass die Frist erst anfängt, wenn neben dem Bescheid auch noch über das Wahlrecht etc. informiert wird und dies kann dauern. Solange wäre er aus ihrer Sicht vorläufig. Nach dem Bescheid wird, dieser Rechtskräftig, wenn nicht binnen eines Monates Widerspruch eingelegt wird. Sprich wenn jetzt erst in einem Jahr eine Gegenüberstellung erfolgt, kann die Frist bereits abgelaufen sein. Im April wurde mir auch vom Amt etwas gesagt, was jetzt angeblich nie gesagt wurde. Habe da leider schlechte Erfahrungen mit dem Amt gemacht.
Anders sieht der Fall aus, wenn bis jetzt noch gar kein Bescheid erfolgt ist und die Gelder ohne entsprechend § 144 SGB XIV ausbezahlt werden.

@ vogoge, von Bayern habe ich auch schon so was gehört. Bei deiner Freundin stellt sich mir die Frage, ob damit das Wahlrecht ausgeübt wurde oder ob sie sich im Zweifel darauf berufen kann, dass nach § 144 SGB XIV, also nach dem Bestandschutz aus nicht nachvollziebaren Gründer € 100,-- mehr ausbezahlt wurde. Sprich da sie das Wahlrecht (noch) nicht ausgeübt hat, müssten auch entsprechend dem Bestandschutz alles weiterlaufen. Und sie hätte genauso wie alle ein Jahr Frist. dass Wahlrecht auszüben. Denke da müsste der Bescheid genauer geprüft werden, wie am besten verfahren wird.

Es wäre mal intressant eine Aufstellung von den verschiedenen Bundesländern zu machen wie der aktuelle Stand dort ist.
 

logig

Aktives Mitglied
@ Höhnchen

ich würde dir gerne PN schreiben, allerdings scheint dies bei dir noch nicht zu gehen. Weiß gerade nicht welche möglichkeiten noch bestehen würden oder ab wann PN möglich ist
 

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