Vogoge
Aktives Mitglied
@Vogoge, das der BSA für ein Jahr geschützt ist wusste ich nicht. Danke für die Info.
Das Komische bei mir ist, dass ich für die Eingliederungshilfe nur einmal einen Antrag gestellt habe. Das war Anfang 2018 und seitdem bekomme ich diese Leistung durchgehend. Die Einrichtung bei der ich bis März 2024 war hat nur Verlaufsberichte dafür schreiben müssen - danach kamen immer Verlängerungen.
Nun habe ich im März das Persönliche Budget beantragt, da ich selbstbestimmter mit der Leistung umgehen wollte. Eigentlich hätte ich noch eine Bewilligung für dieses Jahr.
Ich habe jetzt meinen BSA Bescheid zum Amt geschickt und warte auf die Antwort.
Des Weiteren werde ich das mit der Zuzahlung angehen, obwohl mir davor graut, denn ich hatte einmal bzgl Fahrkosten zur Klinik mit der KK zu tun und die haben nichts verstanden.
Das mit dem kurzen Bescheid vom VA finde ich klug. Was stand den da drin, wenn ich fragen darf? Ich möchte auch nicht immer meine ganzen Bescheide vorlegen und mich so nackig machen.
Danke an Alle für die Infos und Anregungen.
Viele Grüße 🍀🌸
Hallo Höhnchen ,
also die Nachzahlung !! Ist 1Jahr geschützt als Vermögen .
Ich hab mir vom Amt eine Bescheinigung geben lassen ,dass ich anerkannt nach OEG bin .
Drin steht seit wann und wegen welcher Schädigung und wie hoch der GDS ist.
Diese Bescheinigung lege ich als Kopie den Ärzten usw . dann vor.
Für die Krankenkasse hat mir damals auch das Amt ein Schreiben an die Krankenkasse über den Heilbehandlungsanspruch nach dem BVG geschrieben mit allen Paragraphen und Hinweisen was sie zu leisten haben und über Zuzahlungsbefreiung. Dieses Schreiben an die KK hat das Amt mir als Kopie geschickt und zugleich noch ein Hinweisblatt über Heilbehandlung nach BVG.
Ich würde das Amt bitten dass sie ein Schreiben an die Krankenkasse schicken und Dir auch ein Hinweisblatt mit den Ansprüchen .
Das kannst Du auch dann bei Krankenhausaufenthalten wegen der Schädigung vorlegen und brauchst erst gar keine Zuzahlungen leisten und die Mühsam wieder zurückfordern.
So ich hoffe ich hab das verständlich geschrieben .
Welches Bundesland ist denn für Dich zuständig ?
Lg Vogoge