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BSA und Eingliederungshilfe

logig

Aktives Mitglied
Dauer der Verfahren: Teoretisch habe ich gelesen, dass in vielen Bundesländern eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 14 Monaten genannt wird.Können auch schnell vier Jahre werden. Widerspruch würde ich bei 1 - 2 Jahren einschätzen. Mitlerweile bleiben selbst die kleinsten Widersprüche schnell ein Jahr erstmal liegen. Zwar gibt es bei beiden die Möglichkeit auf Untätigkeitsklage (meine in Antragsverfahren länger als ein viertel Jahr, Widerspruch länger als ein halbes Jahr), allerdings a) nur wenn auch tatsächlich nichts läuft, in meine schon wenn immer mal Schreiben raus gehen, z.B. es dauert noch, beginnt die Frist von neuen und b) auch eine Untätigkeitsklage dauert soweit ich gehört habe um die zwei Jahre. Bei Eilbedürftigkeit z.B. wenn lebenswichtige Leistungen (also eher nicht beim Anerkennungsverfahren) versagt werden, dann besteht zu jeden Zeitpunkt (selbst im Antragsverfahren) die möglichkeit auf eine Einstweilige Anordnung einzureichen, die soll in zwei Wochen entschieden werden, kann allerdings mitlerweile auch 1-2 Monate dauern.
Nach Widerspruch, folgt die Klage in der 1. Instanz: ich würde ich von 4 - 6 Jahren ausgehen. Bis zum Urteil können also locker 10 Jahre seit Antragsstellung vergangen sein. In der Berufung habe ich aktuell gehört liegt es bei OEG Fällen bei 4 - 5 Jahren. In anderen Verfahren kann es andere auch schnellen laufen, wobei länger geht immer. Allerdings habe ich auch schon von Betroffenen gehört, bei den sofort innerhalb kurzer Zeit genehmigt wurde.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich hatte gestern noch einen Faden aufgemacht. Gestern trudelte mein Bescheid ein, ganz offiziell mit dem Hinweis aufs Wahlrecht und dass es nach Erhalt eben dieses Bescheides ein Jahr bestand hat.
Ich komme aus Niedersachsen. Hat hier sonst schon jemand was bekommen? Ich frage mich gerade, wie das mit der zum 1.7. fälligen Rentenerhöhung ist, die ist da noch nicht berücksichtigt.
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Ich hatte gestern noch einen Faden aufgemacht. Gestern trudelte mein Bescheid ein, ganz offiziell mit dem Hinweis aufs Wahlrecht und dass es nach Erhalt eben dieses Bescheides ein Jahr bestand hat.
Ich komme aus Niedersachsen. Hat hier sonst schon jemand was bekommen? Ich frage mich gerade, wie das mit der zum 1.7. fälligen Rentenerhöhung ist, die ist da noch nicht berücksichtigt.
Hallo Silan
Die SB vom Amt sagte mir , das wüsste sie nicht . Ich hatte sie gefragt ob auf die gesamte bisherige Summe (also mit den 25%) die Rentenerhöhung erfolgt. Sie sagte dann auch , das würde ja sonst nachgezahlt . Also im Moment wissen die wohl gar nichts !!
Lg Vogoge
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Ich hatte gestern noch einen Faden aufgemacht. Gestern trudelte mein Bescheid ein, ganz offiziell mit dem Hinweis aufs Wahlrecht und dass es nach Erhalt eben dieses Bescheides ein Jahr bestand hat.
Ich komme aus Niedersachsen. Hat hier sonst schon jemand was bekommen? Ich frage mich gerade, wie das mit der zum 1.7. fälligen Rentenerhöhung ist, die ist da noch nicht berücksichtigt.
Hallo Silan
hast Du den Bescheid mit gelben Zustellungsbrief ,auf dem das Datum der Zustellung notiert ist erhalten?
 

Silan

Aktives Mitglied
Nein, ganz normal wie sonst auch. Steht aber in dem Begleitschreiben, dass mit der Zustellung das Wahlrecht beginnt. Ob das so rechtens ist, weiß ich nicht, weil eigentlich sollte ja auch so eine Gegenüberstellung der Bezüge nach OEG und SGB XIV dabei sein. Ist es aber nicht...?
 

Höhnchen

Mitglied
Ich würde die Gegenüberstellung noch anfordern. Wie sollst du/wir denn wissen, wie wir uns entscheiden sollen, wenn weder Vor- noch Nachteile benannt werden. Das heißt dabei geht es um mehr als die Geldleistungen als solche. Es geht um zukünftige Zahlungen, Auswirkungen von Rentenerhöhungen, Renteneintrittsalter, Heilbehandlung etc….
Das ist so dermaßen undurchsichtig, dass es ohne Aufklärung und Gegenüberstellung gar nicht funktioniert.
 

Höhnchen

Mitglied
Ich frage mich auch gerade wie rechtssicher solche Auskünfte sind, auch dann wenn sie schriftlich beauskunftet werden. Kann man sich später darauf beziehen, oder darf sich ein Amt auch irren???
 

Silan

Aktives Mitglied
Also... wir haben heute noch einmal ganz in Ruhe und mit Textmarker den Bescheid gelesen.
Da steht klar drin, dass das Wahlrecht mit Erhalt dieses Bescheides zu laufen beginnt, wir in Kürze aber noch ein ausführliches Schreiben mit einer Vergleichsabrechnung erhalten werden. Dieses Schreiben soll unbedingt abgewartet werden, bevor man von seinem Wahlrecht gebrauch macht.
Dieses Schreiben soll beratend sein.

Mal gespannt abwarte, was da noch kommt... und vor allem wann...
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Genau und das müsste dann mit Zustellungsdatum versehen sein .Also gelber Brief mit Datum wann
zugestellt wurde . DennPost kommt ja auch oft mal später !!!
 

Silan

Aktives Mitglied
Also im Bescheid steht drin, dass der Poststempel + 3 Tage gerechnet wird, außer man kann nachweisen, dass man den Bescheid später erhalten hat... nicht die Vergleichsrechnung.

Naja, wir warten mal ab...
 

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