Dauer der Verfahren: Teoretisch habe ich gelesen, dass in vielen Bundesländern eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 14 Monaten genannt wird.Können auch schnell vier Jahre werden. Widerspruch würde ich bei 1 - 2 Jahren einschätzen. Mitlerweile bleiben selbst die kleinsten Widersprüche schnell ein Jahr erstmal liegen. Zwar gibt es bei beiden die Möglichkeit auf Untätigkeitsklage (meine in Antragsverfahren länger als ein viertel Jahr, Widerspruch länger als ein halbes Jahr), allerdings a) nur wenn auch tatsächlich nichts läuft, in meine schon wenn immer mal Schreiben raus gehen, z.B. es dauert noch, beginnt die Frist von neuen und b) auch eine Untätigkeitsklage dauert soweit ich gehört habe um die zwei Jahre. Bei Eilbedürftigkeit z.B. wenn lebenswichtige Leistungen (also eher nicht beim Anerkennungsverfahren) versagt werden, dann besteht zu jeden Zeitpunkt (selbst im Antragsverfahren) die möglichkeit auf eine Einstweilige Anordnung einzureichen, die soll in zwei Wochen entschieden werden, kann allerdings mitlerweile auch 1-2 Monate dauern.
Nach Widerspruch, folgt die Klage in der 1. Instanz: ich würde ich von 4 - 6 Jahren ausgehen. Bis zum Urteil können also locker 10 Jahre seit Antragsstellung vergangen sein. In der Berufung habe ich aktuell gehört liegt es bei OEG Fällen bei 4 - 5 Jahren. In anderen Verfahren kann es andere auch schnellen laufen, wobei länger geht immer. Allerdings habe ich auch schon von Betroffenen gehört, bei den sofort innerhalb kurzer Zeit genehmigt wurde.
Nach Widerspruch, folgt die Klage in der 1. Instanz: ich würde ich von 4 - 6 Jahren ausgehen. Bis zum Urteil können also locker 10 Jahre seit Antragsstellung vergangen sein. In der Berufung habe ich aktuell gehört liegt es bei OEG Fällen bei 4 - 5 Jahren. In anderen Verfahren kann es andere auch schnellen laufen, wobei länger geht immer. Allerdings habe ich auch schon von Betroffenen gehört, bei den sofort innerhalb kurzer Zeit genehmigt wurde.