Rentenerhöhung:
Beim Bestandschutz, dürften die laufenden Rentenerhöhungen nicht beachtet werden. Z.B. 31.12.2023 erhaltene Leistungen nach BVG € 1.000,--, EU-Rente Brutto € 500,--, Netto ca. € 450,-- (werte nur geschätzt)
ab 01.01.2024 SGB XIV € 1.250,--, EU-Rente gleich, per 01.07.2024 4,54% Rentenerhöhung - SGB XIV bezüge € 1.307,--, EU-Rente Brutto 522,70, netto ca. € 470,--.
Auf welchen Wert nach dem SGB XIV, insbesondere beim BSA (nach Besoldungsstelle) steigen wird, bleibt abzuwarten. Hier würde dann die EU-Rente in Abzug gebracht werden.
Die Leistungen welche nach dem Bestandsschutz bezahlt wurden, werden wenn das Wahlrecht in Anspruch genommen wird, abgezogen. Z.B. 01.01.2024 - 31.12.2024 Leistungen Bestandschutz € 15.342,--, Wahlrecht wird zum 01.01.2025 ausgeübt mit dem Wahlrecht hätten zum 01.01.2024 € 1.500 zum 01.07.2024 € 1.700,--, würde sich eine Nachzahlung von € 3.858,-- ergeben. Ob der Betrag verzinst wird, weiß ich nicht. Durch die langsame Umsetzung können auch schnell Nachzahlungen von € 10.000,-- rauskommen, auf die wir eigentlich ein anrecht ab 01.01.2024 hätten.
Die Sachbearbeiter sind bestimmt überfordert, nur dass liegt nicht an der Gesetzgebung, sondern daran, dass die obere Verwaltung 4 Jahre (2020 - 2024) geschlafen haben. Sprich die Umsetzungen des SGB XIV sollte eigentlich Nahtlos erfolgen. Zumal nur die Bescheide mit 25% Erhöhung keine großen Anforderungen stellt, insbesondere nicht, da auch Schreiben das erhöht ausbezahlt wird und Anfang des Jahres (keine Ahnung wann das Jahr 2024 für die Behörden anfängt).
Also außer von Bayern und Hamburg, habe ich noch nicht gehört, dass bereits Gegenüberstellungen gemacht wurden. Und auch dort nicht mit Aufklärung bzw. Fallmanagement. In Bayern scheint es so zu sein, dass Wahlrecht dort ein Fremdwort ist.