Silan
Aktives Mitglied
Es gab hier im Forum vor vielen Jahren mal jemanden, dessen GDS nach einer Begutachtung unter 30 fiel und der dann aus dem BSA raus fiel. Ist bestimmt schon 10 Jahre her. Ansonsten habe ich das noch nie gehört.
Ich weiß, dass wenn man wieder arbeitsfähig wird, der GDS nicht zwingend runtergestuft wird. Das war bei mir so. Der GDS blieb bei 60, obwohl ich voll gearbeitet habe. BSA habe ich nicht bekommen, weil ich mehr verdient habe, als der BSA bot. Eine Bekannte arbeitet 6 Std. die Woche, mehr geht nicht. Ihr wird auch BSA weiter gezahlt, aber das was sie verdient wird angerechnet. Sie bekommt die Differenz.
Ich weiß, dass wenn man wieder arbeitsfähig wird, der GDS nicht zwingend runtergestuft wird. Das war bei mir so. Der GDS blieb bei 60, obwohl ich voll gearbeitet habe. BSA habe ich nicht bekommen, weil ich mehr verdient habe, als der BSA bot. Eine Bekannte arbeitet 6 Std. die Woche, mehr geht nicht. Ihr wird auch BSA weiter gezahlt, aber das was sie verdient wird angerechnet. Sie bekommt die Differenz.
Ja, genau so ist es. Nicht die Arbeitsfähigkeit, sondern der GDS muss sich verändern. Man kann auch mit einem GDS von 60 voll arbeitsfähig sein. Dann bekommt man auf Antrag eine mögliche Differenz zum selbst erwirtschafteten Gehalt.Wenn also wegen bestimmter einschränkungen ein GdS von ... gesehen wurden, dann müssten sich diese einschränkungen schon verbessern, damit ein geringer GdS gesehen wird.